Medien sind für den Staat tabu
Aus: SZ Burda-Klage gegen BMG erfolgreich Zum Artikel “Das Landgericht München untersagt vorläufig die Zusammenarbeit des Bundesgesundheitsministeriums mit Google bei einem Gesundheitsportal.”Der Staat darf keinen Einfluß auf Medien haben und ausüben. Es gilt das unbedingte Gebot der Staatsferne!Die Vereinbarung von BGM Spahn mit Google in Bezug auf die Platzierung von gesund.bund.de vor allen anderen Angeboten…
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