Coronabedingte Mietminderung?
LG Heidelberg Keine coronabedingte Mietminderung Zum Urteil Gewerberaummiete kann nicht wegen Corona gemindert werden. Die behördlichen Einschränkungen in Freizeiteinrichtungen bis hin zum Einzelhandel, berechtigen nicht zu einer Mietminderung. Das LG Heidelberg: Es liegt keine Unmöglichkeit, kein Mangel, und kein Wegfall der Geschäftsgrundlage vor. “28 Ausgehend von diesen rechtlichen Vorgaben liegt im vorliegenden Fall kein Sachmangel vor.…
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