Der Anfang

Der Anfang

Juristen sind keine Programmierer. Manchen wird nachgesagt, sie hätten Jura studiert, um Mathematik und Logik endgültig loszuwerden.

Aber die Digitalisierung mit der Nutzbarkeit großer Datenmengen zur Optimierung von Prozessen, Abläufen, Recherchen, Bewertungen und vielem mehr, bleibt nicht vor dem Juristen stehen, im Gegenteil, sie bestimmt ihn zunehmend, vergleichbar zu allen anderen Gesellschafts- und Geschäftsbereichen.

Kanzleien arbeiten mit Anwalts- und Notarprogrammen auf Basis relationaler Datenbanken, die Rechtsanwaltskammer hat das „Besondere elektronische Anwaltspostfach“ eingeführt und die Notarkammer „Notarnet (XNotar)“. Das Arbeiten mit Juris oder Beck-Online ist mittlerweile Standard, Gerichte veröffentlichen Beschlüsse und Urteile auf eigenen Plattformen, und zum Diktieren gibt es eigene juristische Spracherkennungsmodule.

Die absolut verfügbaren Daten wachsen unaufhörlich, und das EU-Recht muß ebenfalls hinzugedacht werden. Im Ergebnis wird die juristische Qualität zunehmend von den Möglichkeiten der Recherche in großen Datenmengen abhängig – und oft leidet die „Waffengleichheit“ in der juristischen Auseinandersetzung im Verhältnis zu Gericht oder anderen Juristen, weil die Finanzkraft oft über den Zugang zu Recherchemöglichkeiten entscheidet.

Der Jurist kann vor der Digitalisierung nicht weglaufen, sie kann und soll ihn auch nicht ersetzen. Der Jurist kann die Digitalisierung durch geschäftstüchtige Nicht-Juristen  „über sich kommen lassen“, oder er gestaltet die digitale Zukunft selbst, in der er die abschließende rechtliche Entscheidung und Beurteilung trifft, aber die Qualität, Vielfalt und Komplexität von Datenbanken und KI unterstützt wird.

Legal 1st will die digitale Zukunft unseres Rechtssystems mitgestalten. Das Ziel lautet: Das Handy wird im Dialog zum Rechtsberater für jedermann, hilft bei der juristischen Einschätzung von einfachen Rechtsfragen bis hin zu komplexen Rechtsproblemen.

Das klingt unrealistisch. Vielleicht, aber es ist möglich.

Möglich wird es durch sogenannte „Machine Learning Modelle“, Modelle, die man trainieren kann, indem man Methoden der Textanalyse für juristische Texte nutzt.

Bei Legal 1st haben wir uns sehr langsam an dieses komplexe Thema herangetastet, und einfach mit der Generierung von Texten nach Benutzereingaben begonnen. Dem allgemeinen Trend folgend, sind wir mit Testament und Vorsorgedokumenten gestartet, um über digitale Angebote erste Erfahrungen zu machen.  Mit KI und „Donna“ als Rechtsberaterin hat dies noch nicht viel zu tun. Aber es war der Anfang neben der alltäglichen Tätigkeit als Jurist, Rechtsanwalt, Ökonom und Marketingspezialist.

 

 

 

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