Patientenverfügung

Vorsorgedokumente

Patientenverfügung mit Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
Online erstellen – downloaden – ausdrucken – unterschreiben!


Patientenverfügung für jede Lebensphase

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Erstellen Sie Ihr individuelles Vorsorgedokument direkt online. Wählen Sie, ob Sie eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht ergänzend erteilen wollen.

Checkliste

Machen sie sich vorab mit möglichen Fragen bei der Online-Erstellung Ihrer Patientenverfügung vertraut.

Checkliste Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht
Mit Betreuungsverfügung

Regeln Sie selbst, wer in einer Notsituation als Betreuer für Sie auftreten soll, bzw. von einem Gericht eingesetzt werden sollte.

Mit Vorsorgevollmacht

Bestimmen Sie selbst, wer in eine Notsituation für Sie handeln darf, und für welche Aufgaben Sie eine bestimmte Person bevollmächtigen wollen.

Wählen Sie Ihr Dokument

Sie haben die Wahl, ein Vorsorgedokument mit oder ohne Betreuungsverfügung und  Vorsorgevollmacht zu erstellen.

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  • Patientenverfügung
  • Option Betreuungsverfügung
  • Option Vorsorgevollmacht
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Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist ein Vorsorgedokument, dass jeder Mensch ab dem 18. Lebensjahr haben sollte. In einer Patientenverfügung legen Sie im Detail fest, welche ärztliche Behandlung erfolgen soll, wenn Sie selbst sich z.B. nach einem Unfall, nicht äußern können. Sie können bestimmen, was ein Arzt darf und was nicht. Sie können festlegen, wer Ihren persönlichen Willen gegenüber einem Arzt zum Ausdruck bringen darf und wer nicht.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie z.B. durch eine Notsituation daran gehindert sind, Ihren Willen selbst zum Ausdruck zu bringen. Sie bestimmen konkret, wer welche Handlungen in Ihrem Namen vornehmen darf.
Vollmachten können nachfolgende Gegenstände regeln:
• Gesundheitsfürsorge
• Vermögensverwaltung
• Regelungen über Aufenthaltsort (Einweisung in Krankenhaus oder Pflegeheim)
• Recht für den Bevollmächtigten zur Einsicht in Ihre Krankenakten
• Besuchsrecht am Krankenbett – auch bei intensiv-medizinischer Behandlung
• möglichst weitgehendes Mitbestimmungsrecht des Bevollmächtigten in Fragen der Heilbehandlung
• Übertragung der Entscheidung in Hinblick auf mögliche Transplantationen, soweit rechtlich zulässig.

Eine fiktive Geschichte

Tim lebt seit 2 Jahren mit Marie zusammen. Als sie plötzlich wegen Corona ins Krankenhaus eingeliefert wird und das Bewußtsein verliert, muß Tim hilflos von weitem zusehen. Marie hat keine Vorsorgedokumente.
Und nun – wie soll es weitergehen?

Zur Geschichte