Testament

Testament

Mit Pflichtteilsstrafklausel, Vermächtnis und Testamentsvollstreckung
Online erstellen – downloaden – ausdrucken – unterschreiben!

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Erstellen Sie Ihr individuelles oder gemeinschaftliches Testament direkt online. Wählen Sie, ob Sie eine Pflichteilsstrafklausel, ein Vermächtnis und eine Testamentsvollstreckung verfügen wollen.

Checkliste

Machen Sie sich vorab mit den möglichen Fragen bei der Erstellung eines Testamentes vertraut.

Checkliste Testament
Mit Pflichtteilsstrafklausel

Verhindern Sie mit einer Pflichtteilsstrafklausel, dass ein Erbe frühzeitig seinen Pflichtteil fordert, z.B. Kinder von dem längerlebenden Elternteil.

Mit Vermächtnis

Bedenken Sie jemanden  mit einem Vermögensgegenstand direkt, ohne dass er Erbe sein muß.

Mit Testamentsvollstreckung

Bestimmen Sie, wer die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung bringen soll.

Wählen Sie Ihr Dokument

Sie haben die Wahl, ein Einzeltestament oder ein Gemeinschaftstestament zu erstellen.

Gemeinschaftstestament

59 Euro

  • Gemeinschaftstestament
  • Pflichtteilsstrafklausel
  • Vermächtnis
  • Testamentsvollstreckung
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Berliner Testament

Ein Testament ist noch von einem Ehegatten handschriftlich zu schreiben und dann unter Angabe von Ort und Datum, am Ende des Dokuments mit vollem Namen zu unterschreiben. Für den anderen Ehegatten reicht es sodann aus, dass dieser unter dem Text des Testaments ebenfalls unterschreibt.



Hinterlegung 
Um sicherzustellen, dass Ihr Testament im Erbfall zeitnah gefunden wird, bietet es sich an, das Testament beim Nachlassgericht am Amtsgericht an Ihrem Wohnort zu hinterlegen. Der Vorteil hierbei besteht darin, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod mit Sicherheit eröffnet wird. Ein Testament in der Schreibtischschublade kann im Einzelfall auch einmal verloren gehen.

Altersgrenze

Mit 18 Jahren kann grundsätzlich jeder uneingeschränkt ein Testament errichten. Bereits mit 16 Jahren dürfen selbst Minderjährige ein Testament errichten, eine Erlaubnis der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters ist dafür nicht notwendig. Zu beachten ist allerdings, dass Minderjährige ab 16 Jahren nur eingeschränkt testierfähig sind. Das bedeutet, dass ihr Testament notariell beurkundet werden muss, um wirksam zu sein.

Eine fiktive Geschichte

Christoph wirkt seltsam entschlossen, er will sein Testament machen und hat seinen Bruder zu sich gebeten. In den vergangenen Jahren hatte er sich gehen gelassen, jetzt will er alles richtig machen.

Zur Geschichte