Vertrauliche Insolvenzeinschätzung
Im Folgenden bitten wir Sie, uns die drei letzten BWA’s (betriebswirtschaftlichen Auswertungen) ihres Unternehmens zur Verfügung zu stellen.
Dies kann ohne Nennung des Firmennamens erfolgen. Im übrigen unterliegen wir der anwaltlichen Schweigepflicht.
Danach ermitteln wir, ob ein Insolvenzgrund bestehen könnte – Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit mit Blick auf die aktuelle Rechtslage.
Wir beraten Sie anhand der vorhandenen Daten, ob Sie besser zum Steuerberater und Anwalt gehen müssen.