Bewahren Sie sich mit einer rechtzeitigen Insolvenzeinschätzung vor einem Haftungsrisiko.
Haftungsrisiko
Insolvenz – Haftungsfalle!
Ein Unternehmen kann aus den unterschiedlichsten Gründen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Gerade in Zeiten von Corona kann es immer vorkommen, dass Zahlungsausfälle in unvorhersehbarem Maße vorkommen. Viele Unternehmer stehen in diesen Situationen unter dem Druck, das Unternehmen zu retten und gleichzeitig ihren gesetzlichen Pflichten zu entsprechen. Zentral ist § 15a InsO, wonach die Führung eines Unternehmens sich strafbar machen kann, wenn sie zu spät die Insolvenz anmeldet.
Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
Juristische Hilfe notwendig!
Da die Thematik aber hochkomplex ist und die Anforderungen an die Prüfung extrem kompliziert und umstritten sind, herrscht bei diesem Thema viel Unsicherheit. Da man in der Krise andere Sorgen hat, als zum Anwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu gehen, wird dieser Schritt oft als allerletztes gemacht. Oft zu spät. Hier setzt Legal 1st an.
Risikokontrolle
Und wie?
Um die Ersteinschätzung zu vereinfachen, konzentrieren wir uns auf die Zahlen, die jedes Unternehmen haben muss und schnell zur Hand hat. Wir können keine umfangreiche und vollständige Prüfung eines Insolvenzgrundes ersetzen. Wir nutzen Indikatoren und können wir aufzeigen, ob Sie handeln müssen oder ob Sie noch im grünen Bereich sind. Dieses Wissen ist eine Art der Risikokontrolle, die Sie vor Haftung und Ihre Mitarbeiter vor dem Verlust ihres Jobs schützen kann.
Vertrauliche Analyse
Vertrauliche Insolvenzeinschätzung
Im Folgenden bitten wir Sie, uns die drei letzten BWA’s (betriebswirtschaftlichen Auswertungen) ihres Unternehmens zur Verfügung zu stellen.
Dies kann ohne Nennung des Firmennamens erfolgen. Im übrigen unterliegen wir der anwaltlichen Schweigepflicht.
Danach ermitteln wir, ob ein Insolvenzgrund bestehen könnte – Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit mit Blick auf die aktuelle Rechtslage.
Wir beraten Sie anhand der vorhandenen Daten, ob Sie besser zum Steuerberater und Anwalt gehen müssen.
Ergebnis in 24 Stunden
Was bringt mir das?
Statt Terminvereinbarung, Wartezeiten, Erstgespräch, Prüfung des Anwaltes/Steuerberaters und Rückmeldung nach einigen Tagen erhalten Sie eine Einschätzung zu existenziellen Fragen für Ihr Unternehmen innerhalb von 24 Stunden. Wir übermitteln Ihnen eine kurze Datenanalyse und eine Handlungsempfehlung. Sie entscheiden dann, was Sie tun wollen.
Kosten?
29,- Euro für eine unverbindliche Ersteinschätzung mit Handlungsempfehlung durch Experten.
Und so funktioniert es:
Formular ausfüllen.
Wir melden uns innerhalb der nächsten 24 Stunden bei Ihnen mit einer ersten rechtlichen und wirtschaftlichen Einschätzung Ihrer Situation.
Sie entscheiden – wir beraten!
Folgende Unterlagen fügen Sie bitte als Pdf-Datei für eine Ersteinschätzung dem Kontaktformular bei:
BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) der letzten drei Monate
Höhe des Anlage- und Umlaufvermögens aus letzter Bilanz oder Jahresüberschußrechnung
Höhe des Eigenkapital und der Verbindlicheiten aus letzter Bilanz oder Jahresüberschußrechnung