Es wird mal wieder ein neues Urteil zum Mietrecht vom BGH erwartet. Es geht um Schönheitsreparaturen. Ein häufiges Streitthema. Laut dem ZDF zeichnet sich folgender Kompromiss ab: Der Mieter könnte den Vermieter zum Renovieren verpflichten, müsste sich aber an den Kosten beteiligen. Klingt nach einer typischen vermittelnden Lösung, die vielleicht etwas Frieden in dieses Thema bringt. Man darf gespannt sein…. Was fänden Sie denn fair?
Eine Antwort
Heute die Entscheidung des BGH zu Schönheitsreparaturen: Ein Kompromiss
Aktenzeichen: VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18
https://www.tagesschau.de/inland/bgh-schoenheitsreparaturen-101.html