Digitaler Nachlass

Digitaler Nachlass

Digitaler Nachlass - Was ist das?

Digitaler Nachlass – Konkret geht es hierbei um sämtliche Rechtsbeziehungen des Erblassers zu Dienstanbietern wie etwa Betreibern von E-Mail-Diensten oder sozialen Netzwerken etc. Der digitale Nachlass ist dabei kein besonderer oder abgrenzbarer Nachlass, sondern Teil eines einzigen erbrechtlichen Nachlasses.

Obwohl sich die Rechtsprechung wiederholt mit dem Thema digitalen Nachlass auseinandersetzen musste, gibt es bisher keine Legaldefinition des digitalen Nachlasses. In der Regel ist unter dem digitalen Nachlass die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse des Erblassers betreffend informationstechnische Systeme, einschließlich des gesamten elektronischen Datenbestandes des Erblassers zu verstehen. Insoweit sind auch Urheberrechte des Erblassers an Texten, Lichtbildschutzrechte an eigenen Fotoaufnahmen und Nutzungsrechte an fremden Werken wie e-Books und Musikdaten umfasst.

Zugriffsrecht der Erben

Die Gründe für den Zugriff auf den digitalen Nachlass sind vielschichtig. In der Regel bestehen bei Internetanbietern Abonnements, die gekündigt werden müssen oder es sind Daten in einer Cloud hinterlegt. Hier fehlt es meist an den erforderlichen Zugangsdaten.

Grundsätzlich darf auf den digitalen Nachlass der materiell-rechtlich Berechtigte zugreifen. Nach ständiger Rechtsprechung ist dies ausschließlich der bzw. die Erben. Dem Zugriff steht dabei weder das postmortale Persönlichkeitsrecht noch das Fernmeldegeheimnis, datenschutzrechtliche Regelungen oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Erblassers entgegen. Die materiell-rechtliche Berechtigung kann sich ungeachtet der Erbenstellung auch aus einer Vollmacht ergeben.

Ungeachtet dessen können sich aber praktische Probleme ergeben, so können ausländische Dienstanbieter auf eine anderslautende Rechtslage in ihrem Land verweisen. Ein weiters Problem sind durch den Erblasser verschlüsselte Daten, da diese meist ohne den Erblasser nicht entschlüsselt werden können.

Bedarf es Vorkehrungen des Erblassers?

Hinsichtlich der Frage der materiell-rechtlichen Berechtigung bedarf es keiner zwingender rechtlicher Regelung, es sei denn der Erblasser möchte, dass nur eine bestimmte Person auf seinen digitalen Nachlass zugreifen darf. Hier sind die rechtlichen Gestaltungen vielfältig, so ließe sich mit einem Vermächtnis arbeiten.

Die Aufnahme einer Regelung zum digitalen Nachlass in eine Vorsorgevollmacht kann angebracht sein, um bereits zu Lebzeiten bestimmten Personen materiell-rechtlich Zugang zu ermöglichen.

Ungeachtet dessen empfiehlt es sich zugunsten des gewünschten Rechtsnachfolgers oder Vertreter eine tatsächliche Zugangsberechtigung zu schaffen, indem auch die Zugangsdaten sicher verwahrt werden. Denn in der Regel dürfte das praktische Problem für den materiell-rechtlich Berechtigen darin liegen, den Zugang zu den einzelnen Portalen zu ermitteln.

Auch im eigenen Interesse ist grundsätzlich zu empfehlen, dass der Erblasser versuchen sollte seinen digitalen Nachlass möglichst strukturiert und technisch nutzbar zu halten. Hierzu gehört zum einen die regelmäßige Löschung unnötiger Daten und Benutzerkonten. Wichtige Daten sollten dabei auch stets in einer offline Variante für die Erben zugänglich sein.

 

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