“Ein Staat in Europa darf Impfungen für Kinder zur Pflicht machen. Allerdings kann das jeder Mitgliedsstaat unterschiedlich handhaben, denn die Länder hätten da einen großen Spielraum. Bei Fragen der Gesundheitsfürsorge könnten die nationalen Behörden am besten beurteilen, was notwendig ist”
legal 1st Kommentar:
Für Deutschland ist dies in Bezug auf Corona, oder die anhängige Verfassungsbeschwerde zur Impfpflicht von Kindern gegen Masern, keine echte Vorentscheidung.
Es gilt das Recht auf “körperlicher Unversehrtheit” aus Art. 2 Abs. 2 GG: “Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.”
Der EGMR hat in seiner Entscheidung keine Abwägung mit deutschen Grundrechten vorgenommen, dies wird jedoch das Bundesverfassungsgericht tun.