Eingriff!
Aus: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Die “Drei G” – drei Situationen mit erhöhtem Corona-Risiko
legal 1st Kommentar:
Gemeinden in Deutschland verschicken in diesen Tagen an ihre Bürger ein Informationsblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Darin wird vor den 3 G’s gewarnt – Gruppen, Gedränge und Gespräche!
Im Begleittext heißt es wortwörtlich:
“Immer dann, wenn viele Menschen aufeinandertreffen und sich austauschen, ist das Risiko einer Ansteckung besonders groß. In diesen Risikosituationen ist die AHA-Formel – Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen – besonders wichtig. Risikosituationen kann man leicht daran erkennen, dass sie zu einem oder mehreren der “Drei G” gehören: geschlossene Räume, Gruppen und Gedränge sowie Gespräche.”
Gespräche!?
Eine Bundeszentrale empfiehlt ganz offiziell keine Gespräche mehr zur führen? Diese elementare Recht und Bedürfnis aus Kommunikation und Austausch zu unterlassen?
Legt man dann das Verbot, sich mit mehr als 10 Personen zur treffen “obendrüber” in Verbindung mit der Beschränkung “aus max. 2 Haushalten”, dann stellt dieses Merkblatt vor Corona-Infektionen einen so massiven Eingriff in die Kommunikationsfreiheiten der Bürger dar, wie er seit Verabschiedung unseres Grundgesetzes noch nie vorgekommen ist. Hat Politik und haben Behörden, Beratungseinrichtungen oder auch gehorsame Gemeindeverwaltungen jedes Maß der Verhältnismäßigkeit ihres Handelns verloren?
Man muß es wohl feststellen!
Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat, in dem der Bürger Grundrechte hat. Grundrechte werden nicht vom Staat gewährt, im Gegenteil, sie sind von ihm zu garantieren und zu gewährleisten. Corona ist eine gesundheitliche Gefahr für die Menschen, der Virus sollte kein Mittel werden, die Gesellschaft un Verfassung umzubauen!