Kinderrechte ins GG?

Kinderrechte ins GG?

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages:

Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz
Fragen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 19. Januar 2021

 
 
 
legal 1st Kommentar:
Kinder sind Menschen. Ihre Würde ist unantastbar und ihre Rechte sind die gleichen (Art. 3 GG), wie bei allen anderen Menschen auch. Deshalb bedarf es keiner neuen “Kinderrechte”, weil sie diese Rechte nach dem Grundgesetzt bereits haben.
Was sie oft nicht haben, ist die Achtung ihrer Rechte und der besondere Schutz, der ihnen als Kinder zukommen muß.
Wir haben ein Vollzugsproblem bei der Gewährleistung und Sicherstellung der Grundrechte von Kindern. Aber daran würden Formulierungsänderungen im Grundgesetz nichts ändern.
 
So kommt der wissenschaftliche Dienst des Bundestages auch zu dem Ergebnis:
 

Abschließende Bewertung

“Es kann nicht abschließend vorausgesagt werden, wie sich die im Gesetzentwurf vorgesehenen
Ergänzungen des Art. 6 Abs. 2 GG im Einzelnen auf die Rechtstellung der Kinder auswirken werden. Durch die Bezugnahme auf die verfassungsrechtlichen Rechte und Ansprüche in den neuen
Sätzen 3 und 5 wird die gesetzgeberische Intention, die Grundrechte von Kindern nach dem geltenden Verfassungsrecht besser sichtbar zu machen, ohne dabei das geltende Verfassungsrecht
zu ändern, konsequent umgesetzt. Die in der Gesetzesbegründung niedergelegten Absichten des
Gesetzgebers sind zudem im Wege einer historischen Auslegung heranzuziehen. All dies spricht
dafür, dass es bei einer Auslegung des neuen Art. 6 Abs. 2 GG zu keinen Änderungen des geltenden
Verfassungsrechts kommen würde. Die offene Formulierung zum Kindeswohl sowie die Sicherungsklausel der Elternverantwortung könnten dagegen Interpretationsspielräume eröffnen. Da die
historische Auslegungsmethode nur eine von vielen ist, lässt sich nicht ausschließen, dass das
Bundesverfassungsgericht hier zu einer anderen Bewertung kommen könnte.”
 
Wer trotzdem glaubt, daß Kinderrechte gesondert in das Grundgesetz aufgenommen werden müssen, sollte sich zuerst mit den unten stehenden Meldungen auseinandersetzen.
Was bedeuten eigentlich die Corona-Beschlüsse kinderferner Politiker für die Entwicklung unserer Kinder?
 
 

 

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