Klimaschutz – aber bitte richtig!
Reaktionen auf Klimabericht “Die Alarmglocken sind ohrenbetäubend”
Ein unvollständiger Überblick zum Gedankenanstoß:
Ausgleich für gerodeten Kiefernforst: Hier lässt Tesla in Brandenburg neuen Wald pflanzen
Ob derartige Aufforstungen oder gar die Waldwirtschaft selbst einen Beitrag zum CO2 Abbau oder zur Kühlung des Lokalklimas leisten, thematisiert Peter Wohlleben in seinem neuesten Buch: “Der lange Atem der Bäume”. Seine Bilanz ist ernüchternd, weil Aufforstungen weder den Holzverbrauch noch die Funktion alter Bäume für Klima und Wasser kompensieren können.
Braunkohleabbau geht trotzdem weiter.
Hambacher Forst aus Wikipedia:
“In einem Artikel des Spiegels vom 30. Mai 1977 wurde der Hambacher Forst als der „größte und wertvollste Eichenbestand des Landes Nordrhein-Westfalens“ bezeichnet. Der 36 Quadratkilometer große Wald wurde seinerzeit „wegen seiner vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt von Landschaftspflegern als Naturschutzgebiet vorgeschlagen, vergeblich.“ Erstaunlich sei, dass „sich kaum Protest gegen solche Monstrosität“ rege. Der Hauptschulrektor Manfred Thelen, Vorsitzender der „Hambacher Interessengemeinschaft Tagebaubetroffener“ (HIT) sagte damals: „Hier ist jedem klar, daß es grundsätzlich keine Alternative zur Braunkohleförderung in diesem Raum gibt. Nur über das Maß der Belästigungen muß gesprochen werden.“ Die Bürger und organisierten Bürgerbewegungen seien „lediglich um höhere Entschädigungen oder bessere Grenzwerte für die Lärm- und Luftverschmutzung“ besorgt. Die Rekultivierungsmaßnahmen galten damals als vorbildlich. Es gab aber auch Kritik an den Plänen. So sagte der Pfarrer Peter van Wersch als Seelsorger des Ortes Steinstraß, welcher abgegraben werden sollte, damals öffentlich: „Die Leute von Rheinbraun haben ein Herz wie Stein“ und nannte sie „unchristlich und unmoralisch“, denn „wir werden alle vom Winde verweht“.
“Grundsätzlich hat die Landesregierung eine Weisungsbefugnis gegenüber den Bezirksregierungen. Bezüglich der Fortführung des Hambacher Tagebaus und der Abbaugrenzen berief sich die schwarz-gelbe Landesregierung auf die Leitentscheidung der rot-grünen Vorgängerregierung aus dem Jahr 2016. Allerdings muss nach § 30 Landesplanungsgesetz „ein Braunkohlenplan überprüft und erforderlichenfalls geändert werden, wenn die Grundannahmen für den Braunkohlenplan sich wesentlich ändern.”
Wald sorgt für Kühlung – Unterschied zwischen Wald und Stadt bis zu 20 Grad im Sommer.