Der Staat darf keinen Einfluß auf Medien haben und ausüben. Es gilt das unbedingte Gebot der Staatsferne!
Die Vereinbarung von BGM Spahn mit Google in Bezug auf die Platzierung von
gesund.bund.de vor allen anderen Angeboten in der Suchmaschine ist unzulässig, und ein unglaublicher Eingriff des Staates in den publizistischen Wettbewerb.
Darüberhinaus will der Staat sich einen maximalen Einfluß auf die öffentliche und private Meinungsbildung sichern – warum sonst will sich das Bundesgesundheitsministerium als Erster in der Suchmaschine gelistet wissen.