Mietendeckel

Mietendeckel

Bundesverfassungsgericht:

Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Berliner Mietendeckel“) nichtig

 
 
 
“Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt.”
 
“Diese Beschränkungen des MietenWoG Bln treten neben das Regelungsregime der Mietpreisbremse gemäß §§ 556d ff. BGB. Da die §§ 556 ff. BGB die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum jedoch abschließend regeln, fehlt dem Land Berlin insoweit die Gesetzgebungskompetenz.”
 
legal 1st Kommentar:
Das Gericht hat sich nicht inhaltlich mit der Frage der Mietpreisbremse beschäftigt, sonden nur die mangelnde Kompetenz des Landes Berlin für eine derartige Regelung festgestellt.
Entsprechend gibt es nun Rufe aus der Politik, eine bundeseinheitliche Regelgung durch den Bundesgesetzgeber beschliessen zu lassen.
Die grundsätzliche Frage, ob damit tatsächlich mehr und besserer Wohnraum in Ballungsgebieten entsteht, wird weiter ausgeblendet.
Um zu einer Antwort zu gelangen, muß die Entwicklung der Baunebenkosten und der energetischen Auflagen in den Blick genommen werden, die sich in den letzten Jahren – allein über die Belastung der prozentualen Ländersteuer Grunderwerbssteuer massiv nach oben entwickelt haben:
 
 
 
Eine Mietpreisbremse ist ein völlig statisches Element mit Verbotscharakter. Derartige Instrumente passen nicht in eine Marktwirtschaft, in der sich Preise durch Angebot und Nachfrage entwickeln sollen, um dem Besten und Kreativsten eine Chance zu geben.
Denn neben den Kosten für Bau und Sanierung sind weitere Entwicklungen zu berücksichtigen, die die Abschätzung der Wirkung einer Mietpreisbremse problematisch machen:
  • Miet- und Baukosten – Stadt/Land
  • Landflucht – Entleerung dörflicher Strukturen
  • Entwicklung Homeoffice
  • Entwicklung Mobilität
  • Entwicklung Klimaauflagen
  • Wirtschaftlichkeit von Investitionen
  • Entwicklungen des Mietrechts
  • Entwicklung des Denkmalsschutzes bei Altbausanierung

usw.

Was übermäßige Regulierung in der Wohnungswirtschaft bedeutet, konnte man nach 1989 in den neuen Bundesländer anschaulich besichtigen.

 

 

Schreibe einen Kommentar