Nachhaltige Landwirtschaft mit Tierwohl – Zukunftskommission Landwirtschaft verabschiedet Abschlussbericht
BMEL:
Zukunft Landwirtschaft. Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
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Das Zitat aus dem Abschlußbericht auf Seite 139 darf neugierig machen:
“Das Ziel jener Transformation, für die dieser Abschlussbericht der ZKL einen Rahmen sowie politische Handlungsoptionen beschreibt, ist ein ökonomisch leistungsfähiges Agrar- und Ernährungssystem, das in seinen Auswirkungen auf Klima, Natur, Umwelt und Tierwohl im Einklang mit den Prinzipien der nachhaltigen Ressourcennutzung steht, sozial verträglich ist, die Menschen bei einer gesunden Ernährung unterstützt und daher gesellschaftlich anerkannt ist.”
Wer ein besonderes Kapitel zum Tierwohl sucht, wird ab Seite 107 fündig.
Für das Tierwohl und die Tierhaltung gelten u.a.:
“- Einführung von Tierschutz-Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stallbausysteme und Schlachteinrichtungen;
– konsequente Beendigung nicht kurativer Eingriffe;
– konsequente Beendigung nicht kurativer Eingriffe;
– Konkretisierung und Durchsetzung des Verbotes der Zucht, die zu Schmer- zen, Leiden oder Schäden bei den Nachkommen führt (§ 11b Tierschutzge- setz);
– Formulierung gesetzlicher Vorgaben für eine tierwohlgerechte Schlachtung und Durchsetzung bereits gültiger gesetzlicher Regeln;
– Förderung und gesetzliche Regulierung tierschonenderer Produktions- und Schlachtverfahren;
– Entwicklung und Umsetzung von Verfahren oder Produktionsketten, die den Transport lebender Tiere, insbesondere sehr junger Tiere, verringern oder überflüssig machen; die Unterbindung von Tiertransporten aus Deutschland und der EU in Drittstaaten ist grundsätzlich anzustreben, um die Einhaltung der europarechtlichen Tierschutzstandards sicherzustellen.”
– Formulierung gesetzlicher Vorgaben für eine tierwohlgerechte Schlachtung und Durchsetzung bereits gültiger gesetzlicher Regeln;
– Förderung und gesetzliche Regulierung tierschonenderer Produktions- und Schlachtverfahren;
– Entwicklung und Umsetzung von Verfahren oder Produktionsketten, die den Transport lebender Tiere, insbesondere sehr junger Tiere, verringern oder überflüssig machen; die Unterbindung von Tiertransporten aus Deutschland und der EU in Drittstaaten ist grundsätzlich anzustreben, um die Einhaltung der europarechtlichen Tierschutzstandards sicherzustellen.”
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