Respekt den Verwaltungsgerichten
OVG Lüneburg Vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Regelung im Einzelhandel Zur Pressemitteilung des OVG “Die 2-G-Regelung im Einzelhandel in der konkreten Ausgestaltung nach § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Corona-VO sei derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme. Die Eignung zur Erreichung der infektiologischen Ziele sei durch die – fraglos erforderlichen – zahlreichen…
Weiterlesen
Kommentare