Cum ex und das Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften erfolglos Zur Pressemitteilung legal 1st Kommentar: Bei aller Verwerflichkeit der Cum-ex Geschäfte: Durfte der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts so ausfallen?Nein, und das Gericht liefert in seiner Pressemitteilung selbst die Begründung, warum ein strafrechtliches Rückwirkungsverbot besteht und hier greifen sollte:”Eine „echte“ Rückwirkung…
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