Bundesverfassungsgericht

Staatsorgane – auch eine Bundeskanzlerin – dürfen den Wettbewerb der Parteien nicht behindern!

Bundesverfassungsgericht: Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020 verletzen das Recht auf Chancengleichheit der Parteien     Zur Pressemitteilung  legal 1st Kommentar:  Ein zwingendes Urteil des Bundesverfassungsrichts, soll die unabhängige und chancengleiche Funktion von Parteien im demokratischen Prozeß gewährleistet bleiben. Es bleibt zu hoffen, daß derartige Einmischungen durch Regierungsmitglieder in Zukunft unterbleiben. Die AfD…
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