legal 1st Kommentar:
Die Insolvenzantragspflicht ist für eine begrenzte Zeit ausgesetzt worden – aber nur für Unternehmen, die infolge von Corona in eine finanzielle Zwangslage gekommen sind. Aber wie konkret oder präzise läßt sich dies unterscheiden?
Oder anders gesagt: Wieviele Zombie-Unternehmen verschieben durch Überbrückungskredite und Coronahilfen den Insolvenzantrag? Wer überprüft eigentlich abschließend, ob tatsächlich Coronamaßnahmen ursächlich für Überschuldung oder/und Zahlungsunfähigkeit sind? Es bleibt zu hoffen, daß die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht kontraproduktiv wirkt und keinen normalen strukturellen Wandel verhindert.
Eine Antwort
Bundesjustizministerin plant:
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll bis März 2021 gelten.