Alle Jahre wieder kommt die Idee von der Abschaffung der ARD….

Alle Jahre wieder kommt die Idee von der Abschaffung der ARD….

Medien
NZZ

Schluss mit dem «Ersten»: Die CDU in Sachsen-Anhalt will die ARD radikal reformieren

 

 
 
 
 
Kommentar:  Dr. Dagmar Gräfin Kerssenbrock

Alle Jahre wieder kommt die Idee von der Abschaffung der ARD….

Mal wieder Sachsen-Anhalt und mal wieder Staatssekretär Robra zusammen mit der CDU fordern die Abschaffung der ARD in der gegenwärtigen Form als nationales Fernsehprogramm.

Mal wieder wird der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ignoriert, der zum Handlungsspielraum einzelner Länder Feststellungen trifft und gleichzeitig die Gewährleistung der Rundfunkfreiheit als Staatsaufgabe bestätigt – 1 BvR 2756/20, 2775/20 und 2777/20 – Staatsvertrag Rundfunkfinanzierung.

Weder Staatssekretär Robra noch die CDU haben begriffen, was eine unabhängige Institution ausmacht, welche Bedeutung sie für Rechtsstaat und Demokratie hat und wie man ihre Unabhängigkeit sicherstellt. Wenn man Unabhängigkeit mit dem „schlechthin konstituierenden“ Element der Meinungsfreiheit für die Demokratie dann noch kombiniert, scheinen Verantwortliche für die Medienpolitik zunehmend vor der Erfassung der komplexen Schlussfolgerungen für politisches Handeln und Nicht-Handeln einfach auszusteigen.

Aus Wikipedia:

https://de.wikipedia.org/wiki/Rainer_Robra – Stand 19.1.2022

Rainer Robra

„Seit dem 21. Juni 2002 gehört der CDU-Politiker dem ZDF-Fernsehrat an. Er setzt sich für eine tiefgreifende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein. Gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung äußerte Robra im Oktober 2017 den Vorschlag, die ARD nach dem Angebot regionaler Fernsehprogramme auszurichten. Der Vorschlag fand schnell Widerspruch in Politik und Medien. Der Chef der Berliner Staatskanzlei Björn Böhning fühlte sich an ein ZDF zu Zeiten Adenauers erinnert.Inzwischen hat Robra seine Vorschläge in einer Reihe von Interviews ergänzt und konkretisiert. Robra wurde 2012 vom ZDF in den 18-köpfigen Programmbeirat der Arte Deutschland TV GmbH entsandt.“

Es ist nicht die Aufgabe der Politik, ARD und ZDF über Abschaltungen oder Finanzierungsdeckel zu schwächen, es ist die Aufgabe der Politik, ARD und ZDF als unabhängige Rundfunkanstalten zu einem Gegengewicht konvergierender und sich weiter konzentrierender Medienmacht auszubauen, um die Vielfaltssicherung als Grundlage demokratischer Prozesse zu gewährleisten.

Wer wie Staatssekretär Robra oder Teile der CDU argumentiert, scheint es als unproblematisch zu empfinden, wenn die Bevölkerung dem gewinnoptimierten Algorithmusfilter Sozialer Netzwerke bei der Wahrnehmung von Nachrichten ausgeliefert wird bei gleichzeitig ständiger Minimierung faktenbasierter Informationsangebote unabhängiger Rundfunkanstalten.

Dazu: Studie 2021-I Intermediäre und Meinungsbildung als Bestandteil des Medienvielfaltsmonitors der Medienanstalten

Kernbefunde als Zitat aus der Studie:

Die Tagesreichweite von Intermediären steigt auf hohem Niveau weiterhin an – und das bei allen Angeboten / Diensten. Sieben von zehn Personen ab 14 Jahren in Deutschland nutzen täglich Intermediäre. Sechs von zehn Personen nutzen täglich WhatsApp (60 %) und/oder Google (60 %), über ein Drittel YouTube (35 %), fast jeder vierte Facebook (23 %) und gut jeder fünfte Instagram (22 %).“

Intermediäre spielen eine zentrale Rolle bei der Information über das Zeitgeschehen. Fast jeder zweite (46%) / 33 Mio. Personen ab 14 Jahren nutzen täglich Suchmaschinen, soziale Netzwerke und Instant-Messenger-Dienste, um sich über das Zeitgeschehen zu informieren. Google ist dafür in allen Altersklassen meistgenutzter Intermediär, gefolgt von Youtube, Facebook und Instagram.“

Intermediäre spielen eine wichtige Rolle als Gatekeeper journalistisch-redaktionell erstellter Inhalte. Bei mittlerweile mehr als jedem vierten ab 14-Jährigen in Deutschland führt der Weg zu den Online-Infoquellen über Medienintermediäre (27,9 Prozent). Eine herausragende Rolle als Kontakthersteller spielen dabei Suchmaschinen. Rund jeder Zweite, der die Webangebote klassischer Medien oder originäre Onlineangebote als Infoquelle nutzt, gelangt aktuell über eine Suchmaschine dorthin. Das entspricht weit mehr als einem Fünftel der Bevölkerung ab 14 Jahren (22,3 Prozent).“

Wer diese Kernbefunde nicht als Aufforderung versteht, unabhängige Rundfunkanstalten mit allen Möglichkeiten zur wirksamen Erstellung und Verbreitung von Alternativen auszustatten, anstatt sie durch Beschränkungen von „Drei-Stufen-Tests bis hin zu finanziellen Programmvorgaben durch die KEF“ zu schwächen, hat die Voraussetzungen für die informierte Teilhabe der Menschen an demokratischen Prozessen nicht verstanden oder als politische Handlungspflicht aufgegeben.

Aber das Nicht-Verstehen von Gewährleistungsverpflichtungen für den Erhalt von unabhängiger Informationsvielfalt zur Sicherung von Meinungsvielfalt ist nicht einseitig bei der Politik verankert, auch ARD und ZDF haben sich durch vermeintliches unauffälliges Wohlverhalten ihrer Kernaufgabe für die Sicherung von demokratischem Diskurs nicht gestellt.

Das ZDF hat sich schon immer durch eine besondere räumliche Nähe zur Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz und der KEF ausgezeichnet, auf die Kritiker den seit Jahren ansteigenden Anteil am Rundfunkbeitrag zurückführen.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz

Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Geschäftsstelle
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz

Die ARD hatte einmal Intendanten, die die Unabhängigkeit ihrer Rundfunkanstalten auch gegen die Politik bereit waren zu verteidigen. Aber dies ist seit langer Zeit Vergangenheit und mit dem Missverständnis der Intendanten verbunden, sie müssten über Spar- und Programmzugeständnisse an die Ministerpräsidenten die nächste Finanzierungsrunde mit der KEF durch Entgegenkommen absichern.

Herauskommen sind dabei viele Sparmaßnahmen in den Rundfunkanstalten, die der Politik natürlich nie ausreichen (ein Vergleich mit der zunehmenden Belastung des Bürgers für allgemeine Staatsaufgaben und Steuerverschwendung wird von der Politik abgelehnt – In seinen aktuellen Bemerkungen listet der Bundesrechnungshof auf, wo der Bund Haushaltsmittel nicht zielgerichtet, effizient und wirksam eingesetzt hat.). Sparmaßnahmen, die massive Einschnitte im Programm und der Informationsbeschaffung zur Folge hatten und haben, die den Spielraum für Neues und Zeitgemäßes immer weiter einschränken, die Fähigkeit der Rundfunkanstalten zur Wahrnehmung ihres öffentlichen Auftrages reduzieren mit der Folge, daß sie selbst infrage gestellt werden, weil sich ihr Programmangebot nicht mehr selbstlegitimiert. Eine ständig drehende Spirale nach innen, an dessen Ende die Abschaffung des bestens Systems medialer Unabhängigkeit und seiner Gewährleistung durch den Staat stehen könnte, weil niemand dem Wachstum konvergenter Medienmacht ein Wachstum unabhängiger Medienvielfalt entgegensetzen will.

Es wäre Aufgabe der Intendanten gewesen, die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu verteidigen, in dem man z.B. einen eigenen Vorschlag zur zeitgemäßen Ausgestaltung des öffentlichen Auftrags vorgelegt, oder die Feststellung getroffen hätte, dass alle konvergenzbedingten Veränderungen in allen Ausspielwegen (auch dem Internet) vom generellen öffentlichen Auftrag umfasst seien.

Es wäre Aufgabe der Intendanten gewesen, sich gegen Einmischungen der Politik (ZDF und Nikolaus Brender) und Übergriffigkeiten der KEF (ARD: Kritik an Kosten für einen Tatort) zu wehren. Stattdessen triumphieren Ministerpräsidenten wie Haseloff: „Zwar habe es in jüngster Zeit bei den öffentlich-rechtlichen Sendern “ein paar Schritte Richtung Osten gegeben”. Doch sei vielen Berichten anzumerken, “dass die Autoren mit dem Osten fremdeln”, monierte der Ministerpräsident.“  Unabhängigkeit ist nicht das Nachgeben von Interessen – egal welcher Art.

Es wäre Aufgabe der Intendanten gewesen, jedem Eindruck von Parteilichkeit oder Regierungsnähe im Programm entgegenzutreten und journalistische Standards zur Tatsachenberichterstattung gegenüber Meinungsjournalismus hochzuhalten. Nur dies legitimiert den Rundfunkbeitrag in seiner Form zur Gewährleistung von Rundfunkfreiheit. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten haben keinen Tendenzschutz und die vermeintliche „Haltung“ einzelner Journalisten und Redakteure ist schlicht fehl am Platz. Die so mitausgelöste Glaubwürdigkeitskrise gegenüber Medien hätte von den öffentlich-rechtlichen Sendern unbedingt ferngehalten werden müssen. Stattdessen werden Politiker auf Zuruf in Talkshows eingeladen, gegen den Willen der Mehrheit der Beitragszahler auf Zuruf von Wenigen Gegendert und Schauspieler bei politisch nicht gewollter Satire durch Rundfunkräte gemaßregelt (#allesdichtmachen Kampagne).

Als der öffentlich-rechtliche Rundfunk vor über 10 Jahre auf Geheiß der KEF Rücklagen aus überschüssigem Rundfunkbeitrag bilden musste, hätten die Intendanten das Geld für den Aufbau einer nationalen und europäischen Alternative zu den Intermediären aus USA fordern und verwenden sollen. Vielleicht wären dann die Ministerpräsidenten vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

Wenn nun eine immer wiederkehrende Forderung nach Zerschlagung der ARD aus Sachsen-Anhalt kommt, dann gibt es auf Seiten der Politik und auf Seiten der Intendanten Fehler, die dies begünstigen. Der größte Fehler ist dabei das Missverständnis über das Wesen einer unabhängigen Rundfunkanstalt und wozu sie benötigt wird. Die Lektüre der Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts könnte helfen, denn sie sind – auch wenn Mediendienste hinzugekommen sind – die Basis für mediale Unabhängigkeit.

Aus dem 1. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts:

BVerfGE 12, 205 vom 28. Februar 1961

„1. Die Geschichte des Massenkommunikationsmittels “Rundfunk” beginnt in Deutschland mit der ersten Sendung der Berliner “Radio-Stunde AG” im Jahre 1923. Vorher war der Rundfunk nur Objekt technischer Experimente. Seine Entwicklung lag in den Händen der Deutschen Reichspost (DRP), die auch die Gründung regionaler Programmgesellschaften des privaten Rechts förderte. Aufgabe dieser Gesellschaften war die Herstellung von Rundfunkprogrammen, die mittels posteigener Anlagen aufgenommen und ausgestrahlt wurden.

            1

  1. a) Die rechtlichen Beziehungen zwischen Reichspost und Programmgesellschaften wurden erstmals im März 1926 einheitlich und umfassend geregelt, und zwar durch die den Programmgesellschaften von der Reichspost erteilten “Genehmigung(en) zur Benutzung von Funksendeanlagen der DRP für die Zwecke des Unterhaltungsrundfunks”, die mit bestimmten “Bedingungen” verbunden waren (abgedruckt bei Schuster, Archiv für das Post- und Fernmeldewesen 1 (1949) S. 309 [315 f.]). Diese Regelung beruhte auf einem Kompromiß zwischen Reich und Ländern, das die Kompetenzfragen bewußt offenließ.

            2

Nach diesen Bedingungen war die Beschaffung der Darbietungen Aufgabe der Programmgesellschaften. Bei der Gestaltung des Nachrichten- und Vortragsdienstes waren die Programmgesellschaften an besondere “Richtlinien” gebunden, die den Bedingungen beigefügt waren. Zur Überwachung der Sendungen in politischer Hinsicht wurde für jede Programmgesellschaft ein Überwachungsausschuß eingesetzt, dessen Mitglieder teils vom Reich, teils von den zuständigen Landesregierungen bestimmt wurden. Für kulturelle Fragen des Programms wurde ein Beirat bestellt, dessen Mitglieder von der zuständigen Landesregierung im Benehmen mit dem Reichsminister des Innern berufen wurden. Näheres über Tätigkeit und Befugnisse der Überwachungsausschüsse und der Beiräte ergab sich aus “Bestimmungen”, die BVerfGE 12, 205 (208)BVerfGE 12, 205 (209)den Bedingungen ebenfalls beigefügt waren (vgl. RT III/1924 Drucks. Nr. 2776; Schuster a.a.O., S. 330 f.).

            3

Die Errichtung der Sendeanlagen war Aufgabe der Reichspost. Über ihren Betrieb bestimmte § 4 Abs. 3 der Bedingungen, daß er “durch die DRP und die Sendegesellschaft in der Weise gemeinsam (erfolgt), daß die DRP den technischen Betrieb übernimmt, während die Sendegesellschaft für die Besprechung … zu sorgen hat”.

            4

  1. b) Die Programmgesellschaften waren – mit Ausnahme der bayerischen – in der Reichsrundfunkgesellschaft zusammengeschlossen, die eine Reihe wirtschaftlicher, organisatorischer und rechtlicher Aufgaben zentral erledigte. Im Februar 1926 wurden 51 vom Hundert der Geschäftsanteile der Reichsrundfunkgesellschaft auf die Reichspost übertragen. Damit beherrschte die Reichspost auch die einzelnen Programmgesellschaften, die sich vor Erteilung der “Genehmigung” verpflichtet hatten, 17 vom Hundert ihres Aktienkapitals auf die Reichsrundfunkgesellschaft zu übertragen. Diese Aktien gewährten mehrfaches Stimmrecht; die Reichspost verfügte damit über 53,3 vom Hundert aller Stimmen in den Programmgesellschaften. Die Interessen der Reichspost gegenüber der Reichsrundfunkgesellschaft und den Programmgesellschaften wurden ab Juni 1926 durch einen Rundfunkkommissar wahrgenommen (vgl. Bredow, Vier Jahre deutscher Rundfunk, 1927, S. 29 ff.; Pohle, Der Rundfunk als Instrument der Politik, 1955, S.42 ff.; Bausch, Der Rundfunk im politischen Kräftespiel der Weimarer Republik, 1956, S. 55 ff.).

            5

  1. Im Jahre 1932 wurde die Organisation des Rundfunks weitgehend umgestaltet und in Richtung auf einen “Staatsrundfunk” fortentwickelt. Die Grundsätze der Reform ergaben sich aus “Leitsätzen zur Neuregelung des Rundfunks” (vgl. Pohle a.a.O., S.124 f.), die wiederum das Ergebnis eines Kompromisses zwischen Reich und Ländern waren. Die noch in privater Hand befindlichen Anteile an der Reichsrundfunkgesellschaft und den Programmgesellschaften wurden auf Reich und Länder übertragen, der Aufgabenbereich der Reichsrundfunkgesellschaft erweiBVerfGE 12, 205 (209)BVerfGE 12, 205 (210)tert und die Einwirkungsmöglichkeiten von Reich und Ländern auf die Programmgesellschaften verstärkt (zur Reform von 1932 vgl. Pohle a.a.O., S. 118 ff., und Bausch a.a.O. S. 85 ff.).

            6

  1. Im Jahre 1933 wurde der Rundfunk zu einem Instrument nationalsozialistischer Propaganda. Zuständig war der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. Die technischen Angelegenheiten des Rundfunks verblieben der Reichspost.

            7

  1.  
  2. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wurde der Betrieb von Rundfunkanlagen durch deutsche Stellen zunächst verboten. Die beschlagnahmten Sender wurden von den Besatzungsmächten betrieben, die den Rundfunk nach und nach wieder in deutsche Hand gaben. Die westlichen Besatzungsmächte verfolgten das Ziel, jeglichen staatlichen Einfluß auf den Rundfunk auszuschalten. Durch Verordnungen der Militärregierungen oder durch Gesetze der Länder, auf deren Inhalt die Besatzungsmächte maßgeblich Einfluß nahmen, wurden in den drei westlichen Besatzungszonen Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts geschaffen. Sie erhielten das Recht der Selbstverwaltung und unterlagen zum Teil einer eng umrissenen Rechtsaufsicht. Die Grundsätze der Programmgestaltung sowie die Bestimmungen über ihre Aufgaben, Organisation und Wirtschaftsführung dienten dem Ziel, die Unabhängigkeit der Anstalten vom Staat und ihre politische Neutralität zu sichern. Gleiches gilt für die später ohne Einwirkung der Besatzungsmächte durch Gesetze oder Staatsverträge errichteten Rundfunkanstalten.

            8

Um die Rundfunkanstalten von der Post völlig unabhängig zu machen, übereigneten die Besatzungsmächte den neugeschaffenen Rundfunkanstalten das gesamte Rundfunkvermögen der Reichspost und der Reichsrundfunkgesellschaft. Die Rundfunkanstalten wurden Eigentümer aller Studio- und Sendeeinrichtungen. Die Befugnisse der Post wurden erheblich eingeschränkt. Programmgestaltung sowie Studio- und Sendetechnik waren Sache der Rundfunkanstalten. Das ist auch heute noch der Fall.“

 

 

 

 
 
 

 

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