Das RKI entscheidet über Freiheitsrechte!?!

Das RKI entscheidet über Freiheitsrechte!?!

Corona und die Welt
ntv.de

Status nur drei Monate gültig Warum die neue Genesenen-Regel ärgerlich ist

 
 
 
Aus dem Artikel:
Keine Entscheidung für Behörden

Zur Erinnerung: Egal ob 3G, 2G oder 2G plus – bei staatlichen Corona-Regeln für Restaurants, Kneipen und Einzelhandel werden Grundrechte eingeschränkt. Das klingt nach zwei Jahren Pandemie wie eine Phrase, man hat es tausendmal gehört, und doch muss es immer wieder betont werden. Das Virus bringt Demokratien dazu, auf Freiheiten zu verzichten. Man mag das sinnvoll finden oder nicht, man kann sich deshalb aufregen. Unverzichtbar aber ist, dass gewählte Abgeordnete darüber streiten. Denn Politik auf Grundlage von Wissenschaft kann nur so gut sein, wie sie erklärt, abgewogen und von einem Parlament legitimiert wird.

Grundimmunisiert oder mehr Welche Impfkombination zählt jetzt wie?

Genau das ist im Falle der oben beschriebenen Entscheidung nicht geschehen. Denn künftig, so erklärte Lauterbach am Freitag im Bundesrat, sollen das RKI und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) über die Gültigkeitsdauer des Genesenen- oder Impfstatus befinden. In einem Bericht brachte es die Tageszeitung “Welt” auf den Punkt: “Die Definition von ‘geimpft’ und ‘genesen’ hängt damit nun ausschließlich von einer Internetseite ab, die sich unbemerkt und blitzschnell ohne klar benannten Verantwortlichen ändern kann.”

   
legal 1st Kommentar:  

Über Freiheitsrechte kann eine staatliche Behörde frei entscheiden!

Am 15.1.2022 hat der RKI online die Gültigkeit für Genesenennachweise von 6 auf 3 Monate reduziert. Damit haben „über Nacht“ Genesene durch die 2G und 3G Regelungen bundesweit zahlreiche Freiheitsrechte verloren und werden von der Teilhabe an Sport bis hin zu Restaurantbesuchen ausgeschlossen. Auch mancher Arbeitgeber besteht auf dem Nachweis einer Grundimmunisierung, die plötzlich wegfällt und nicht einfach binnen Tagesfrist nachgeholt werden kann.

Das RKI schreibt dazu auf seiner Homepage:

„Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben.“

Defacto findet eine Verkürzung auf knapp 2 Monate statt, weil der Nachweis der Infektion durch Abnahme des positiven Tests mindestens 28 Tage zurückliegen muß.

„Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen:

  1. a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein

UND

  1. b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen

UND

  1. c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.“

Das RKI schränkt Freiheitsrechte von Genesenen massiv ein, weil eine wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet!?!

Dieser Vorgang ist seit Verabschiedung des Grundgesetzes schlicht einmalig!

Natürlich war der Bundestag mit dem Thema nicht befasst – es geht ja nur um Grundrechte. Auf protestierende Stimmen von Parlamentariern wartet man vergeblich – so hätte auch die Bundestagspräsidentin das Recht und die Pflicht des Parlaments zur Entscheidung einfordern können, und eine irgendwie geartete Abwägung der Verkürzung der Genesenenzeit fand natürlich nicht statt.

Ist also das RKI in Pandemiezeiten automatisch legitimiert Grundrechte nach freiem Ermessen und wissenschaftliche Evidenz einzuschränken?

Hat das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen des Beschlusses zur Bundesnotbremse und dem pauschalen Nichtannehmen von zahllosen Corona-Eilverfahren besorgter Bürger nun diese Folge im Umgang mit Grundrechten durch einfache Behörden?

Die gesellschaftspolitische Akzeptanz der immer verwirrter werdenden Maßnahmen und ihrer Rechtfertigung steigt so nicht. Den Bürger muß ein Gefühl von Hilflosigkeit und Wehrlosigkeit beschleichen, zumal politische Aussagen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu Corona sich täglich überholen.

Wer schützt eigentlich den Bürger von Unverhältnismäßigkeit, Ermessensfehlern und politischem Aktionismus, wenn das RKI diesen Handlungsspielraum hat, weil Parlament und Bundesverfassungsgericht ihre Gewährleistungspflichten für die Rechte der Bürger nicht wahrnehmen.

 

 

 

 
 
 

 

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