Bundestag beschließt Notbremse

Bundestag beschließt Notbremse

Bundestag.de

Bundesweite Notbremse beschlossen

 
 
 
Drucksache 19/28444
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

legal 1st Kommentar:
Es ist der Tiefpunkt des Föderalismus. Der Bundestag nimmt den Ländern Kompetenzen ab und der Bundesrat ist empört, stimmt aber zu.
Ist es nicht die Aufgabe von Ministerpräsidenten, die Verfassung und damit den Förderalismus als Grundlage des Staatswesens zu schützen?
Warum stimmen Ministerpräsidenten einem sie entmachtenden Gesetz zu, deren inhaltliche Umsetzung sie selbst jederzeit in der Hand haben?
Gleichzeitig stimmen die Ministerpräsidenten inhaltlich einem Gesetz zu, das anhand einer umstrittenen Inzidenz massiv in die Freiheitsrechte der Bürger eingreift, obwohl die Maßnahmen von ihrer Wirksamkeit fraglich sind.
Und jetzt?
Haben Bund und Länder die Pandemie jetzt besser im Griff, oder ist alles nur eine Ablenkungsmaßnahme von fehlerhaften Entscheidungen in der Vergangenheit zu Masken, Impfen und Testpflicht?
Beachten sollte man vorallem die erfolgte Änderung in § 28 b Abs. 6 IfSG – eine Verordnungsermächtigung:
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen für Fälle, in denen die Sieben- Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet, Gebote und Verbote nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 28a Absatz 1 zur Bekämpfung von Krankheiten, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht werden, zu erlassen. Solche Rechtsverordnungen können insbesondere weitergehende Vorschriften und Maßnahmen des Infektionsschutzes, Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen vorsehen sowie besondere Regelungen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können. Rechtsverordnungen der Bundesregierung nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Die Zustimmung des Bundestages gilt als erteilt, wenn der Bundestag nicht binnen sieben Tagen nach Eingang der Vorlage der Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat.
 
 

 

Schreibe einen Kommentar