Corona-Maßnahmen rechtswidrig?

Corona-Maßnahmen rechtswidrig?

FAZ vom 30.9.2020

Viele Corona-Maßnahmen sind rechtswidrig

Interview mit einer Kommentatorin zum Infektionsschutzgesetz

 
 
 
 
legal 1st Kommentar:
Noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde in Grundrechte der Bürger so massiv eingegriffen wie in Corona-Zeiten.
Wer kennt schon das Infektionsschutzgesetz, das all dies scheinbar ermöglicht und rechtfertig.
Wer hat die Änderungen an diesem Gesetz vor dem Hintergrund der Corona-Gefahr wahrgenommen, die zahlreichen Optionen für die Exekutive durch Verordnungen handeln zu können und Grundrechte zu beschneiden.
Andrea Kießling gibt einen Kommentar zum Infektionsschutzgesetz heraus und hält viele Schutzmaßnahmen und Eingriffe in die Grundrechte des Bürger für unverhältnismäßig bzw. rechtswidrig.
Die Politik versucht täglich ihre Maßnahmen, Auflagen und Bußgeldandrohungen zu verteidigen und zu rechtfertigen. Alles scheint alternativlos – aber ist es das wirklich?
Es gibt nicht nur ja oder nein, schwarz oder weiß, dies belegen erfolgreiche Maßnahmen aus anderen Ländern mit vergleichbarer Bevölkerungsdichte und Gesundheitsversorgung wie die Bundesrepublik, z.B. Japan oder Hong Kong.
 
 

Quelle: Wikipedia

https://de.wikipedia.org/wiki/Infektionsschutzgesetz

 
 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/

 
 
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)
§ 1 Zweck des Gesetzes
(1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
(2) Die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten soll entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden. Die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelbetrieben, Gesundheitseinrichtungen sowie des Einzelnen bei der Prävention übertragbarer Krankheiten soll verdeutlicht und gefördert werden.
 
 

Schreibe einen Kommentar