Das Gericht – die Grundrechte – die Zeit

Das Gericht – die Grundrechte – die Zeit

Aus: beck-aktuell vom 23.4.2021

Zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen Bundes-Notbremse

 
 
 
legal 1st Kommentar:

Heute haben wir den 4.Mai 2021, das Bundesverfassungsgericht hat sich immer noch nicht geäußert!

Die “Bundesnotbremse” mit ihren umstrittenen Schwellenwerten und einer pauschalen Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung, ist einer der umfangreichsten und gleichzeitig pauschalsten Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger und in die Kompetenzen der Länder.

Man könnte auf die Idee kommen, daß das Gericht angesichts der Gewichtigkeit des Eingriffe eine verfassungsmäßige Einordnung längst vorgenommen hat, weil die Maßnahme bereits seit Wochen angekündigt wurde.

Dies scheint nicht der Fall und läßt den Bürger mit seinen nicht ausübbaren Rechten in einem Schwebezustand zurück.

Ist das Gericht als Hüter der Verfassung auch nur noch politisch unterwegs, oder wie kann man sich die Behandlung von über 100 Eilanträgen zum gleichen Thema erklären?

Verschafft das Gericht der Politik Zeit, indem es nicht schnell entscheidet und die Bundesnotbremse einfach in kraft bleibt?

RND meldet am 28.4.2021:

Bundesnotbremse: Chancen auf schnellen Klageerfolg sind eher gering

  • Auch nach ihrem Inkrafttreten bleibt die sogenannte Bundesnotbremse umstritten.
  • Bisher sind bereits mehr als 100 Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz in Karlsruhe eingegangen.
  • Die Hürden für einen schnellen Erfolg sind allerdings sehr hoch.

Die Inzidenzzahlen fallen seit Tagen – nicht aufgrund der Bundesnotbremse, weil sie zeitlich die notwendige Wirkung noch nicht entfaltet haben kann. Damit wird die Bundesnotbremse von der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen fraglicher und nicht notwendiger. Trotzdem schweigt das Gericht.

Man benötigt keine Eilverfahren, wenn sie nach Abfahrt des Zuges erst entschieden werden.

Das Gericht hätte seine Entscheidung mit Blick auf die angekündigten Eilverfahren vorbereiten können. Das Gericht hätte – weil es ein Einverfahren ist – die notwendigen Abwägungen für die Freiheitsrechte mit Blick auf die Vorwegnahme der Hauptsache längst treffen können. Kein Argument war unbekannt.

Stattdessen verschafft man der Politik Zeit, damit die Bundesnotbremse scheinbar erst wirken soll, bevor sie als nicht-verfassungsgemäß eingestuft wird.

Genau diese Art von scheinbarem Pragmatismus und Realpolitik ist nicht die Aufgabe des Gerichts, das zumindest für einen vorrübergehenden Zeitraum massive Grundrechtseinschränkungen  durch Nicht-Entscheidung hinnimmt.

 

 

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