Dürfen ARD und ZDF Sprache als Mittel einsetzen? Nein!

Dürfen ARD und ZDF Sprache als Mittel einsetzen? Nein!

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NZZ.de

«Die Rede von den vielen Geschlechtern ist letztlich nur Gerede»: Wissenschafter werfen ARD und ZDF vor, gegen den Programmauftrag zu verstossen

 

 
 
 
 
legal 1st Kommentar:  

Jetzt stehen die öffentlich-rechtlichen Sender in der Kritik, diese Politik unter dem Begriff Vielfalt zu unterstützen.
Aber ist das der öffentlich-rechtliche Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandfunk?
Haben sie ein Recht frei zu entscheiden, ob sie Sprache über verschiedene Ausspielwege als Instrument – für was auch immer – einsetzen, obwohl es dazu weder eine gesellschaftlichen noch politischen Konsens gibt?

Zur Macht der Sprache veröffentlicht der BR und der Rubrik Respekt am 9.9.2020:

  • Worte sind beim Menschen mit Assoziationen und Gefühlen verknüpft. Deshalb transportieren sie nicht nur Informationen, sondern auch Emotionen.
  • Diese Tatsache machen sich Menschen durch eine gezielte Wortwahl zunutze. So lenken sie die Wahrnehmung und manipulieren Ansichten und Handlungen anderer.
  • Wer achtsam mit Worten umgeht, sie also bewusst wahrnimmt und verwendet, gibt anderen weniger Macht über sich.

Der gesamte Beitrag ist lesenswert, läßt aber die programmliche Gestaltung der öffentlich-rechtlichen Sender nicht besser dastehen.

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten haben keinen Erziehungsauftrag, noch sind sie zur im Rahmen der Rechtfertigung eines allgemeinen Rundfunkbeitrages berechtigt, Sprache belehrend oder als Mittel der langfristigen Veränderung durch eigene Entscheidung einzusetzen.

Beispielhaft für andere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wird nachfolgend auf den NDR-Staatsvertrag verwiesen. Dort steht nichts von einem Erziehungsauftrag, weil dies nur ein Mittel der Manipulation, nicht aber ein Betrag zu Sicherstellung freier Meinungsbildung wäre, der einen allgemeinen Rundfunkbeitrag rechtfertigen würde.

Aus dem NDR-Staatsvertrag von 2021:

  • 7 Angebotsgrundsätze

(1) Der NDR ist in seinen Angeboten an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Er trägt zur Verwirklichung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bei.

(2) Der NDR hat in seinen Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Er soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken und sich für die Erhaltung von Natur und Umwelt sowie die Grundsätze der Nachhaltigkeit einzusetzen. Das Angebot des NDR soll die Zusammengehörigkeit innerhalb Deutschlands und Europas sowie die internationale Verständigung fördern, für die Friedenssicherung und den Minderheitenschutz eintreten, die Gleichstellung von Frau und Mann unterstützen und zur sozialen Gerechtigkeit beitragen. Die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.

(3) Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und des Rechts der persönlichen Ehre sind einzuhalten.

  • 8 Gestaltung des Angebots

(1) Der NDR ist in seinen Angeboten zur Wahrheit verpflichtet. Er hat sicherzustellen, dass

  1. die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen aus dem Sendegebiet in den Angeboten angemessen zu Wort kommen können,
  2. das Angebot nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient und
  3. in seiner  Berichterstattung  die  Auffassungen  der  wesentlich  betroffenen  Personen, Gruppen oder Stellen angemessen und fair berücksichtigt werden. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness und in ihrer Gesamtheit der Vielfalt der Meinungen zu entsprechen. Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen.

(2) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers oder der Verfasserin als solche zu kennzeichnen.

(3) Soweit der NDR Meinungsumfragen wiedergibt, ist ausdrücklich anzugeben, ob sie repräsentativ sind.

 

Warum wird dann in den Rundfunkanstalten gegendert?

 

Dazu heißt es von Autoren einer Studie: Trutkowski, Ewa/Weiß, Helmut (2022a). Zeugen gesucht! Zur Geschichte des generischen Maskulinums im Deutschen. Erscheint in Linguistische Berichte. <https://ling.auf.net/lingbuzz/006520/current.pdf?_s=hDQwK3mN8OtflzN2>

„Die »sogenannte gendergerechte Sprache« ist mittlerweile »in allen großen Institutionen und Unternehmen angekommen. Doch anstatt einer Machtverschiebung zugunsten von geschlechtermäßig Marginalisierten zu dienen, erscheint sogenannte gendergerechte Sprache immer mehr als funktionales Pride-Design für Sprache: fernab der sprachlichen Realität, auf Internetseiten von Unternehmen, die sich dadurch ›pinkwashen‹ und entsprechend ›awareness‹ signalisieren wollen, aber bis zum Hals im Gender-Pay stecken, in perfekt inszenierten, sich um die ›richtige‹ gesellschaftliche Positionierung bemühenden Beiträgen von Journalisten und Politikern, in Behördenbriefen, deren Verfasser Inklusion suggerieren, aber womöglich gar nicht wissen, was das ist.«“

 

In dieselbe Richtung geht der Aufruf von Wissenschaftlern und Ärzten, die eine faktenbasierte Darstellung biologischer Sachverhalte nach dem Stand von Forschung und Wissenschaft fordern „Aufruf: Schluss mit der Falschberichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks!“

Die öffentlich-rechtlichen Sender haben keinen Auftrag, den klar umrissenen Begriff des Geschlechts, das die anisogame Fortpflanzung ermöglicht, mit psychologischen und vor allem soziologischen Behauptungen mit dem Ergebnis zu vermengen, dass konzeptionelle Unklarheit entsteht, so der Aufruf.

Die gesamte Diskussion erinnert an die Auseinandersetzungen z.B. in den USA, ob es eine Evolution gegeben hat oder nicht.

Deutschlandfunk: Evolutionstheorie – Darwin in der Schule unerwünscht

„In vielen Ländern wird diskutiert, ob die Evolutionstheorie noch im Unterricht behandelt werden darf: In Polen könnte Darwin in den Lehrplänen schon bald nur noch ein Nischendasein fristen, das türkische Bildungsministerium hält den Stoff für „zu kontrovers“ und in den USA protestieren Kreationisten.“

Im „Aufruf: Schluss mit der Falschberichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks!“ heißt es:

„In TV-Sendungen, Rundfunkbeiträgen und auf den Social-Media-Kanälen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird dieser Trans-Hype geschürt und es wird der „Weg in den richtigen Körper“ als kinderleichter Schritt geschildert. Es geht um Mädchen, die sich chirurgisch Brüste und Gebärmutter entfernen lassen und um den Einsatz von Pubertätsblockern, die vorübergehend verhindern, dass sich die primären und sekundären Geschlechtsmerkmale entwickeln. Die möglichen, teils irreversiblen körperlichen und psychischen Folgen solcher Maßnahmen werden nicht geschildert.“

Zu dem Thema veröffentlicht das Ärzteblatt eine Arbeit zur Geschlechtsangleichenden Hormontherapie bei Geschlechtsinkongruenz. Im Überblick heißt es dazu:

„Hintergrund: Zur Prävalenz der Geschlechtsinkongruenz (Transidentität) in Deutschland liegen keine Daten vor. Auf Basis von Schätzungen aus den Niederlanden könnten in Deutschland etwa 15 000 bis 25 000 Menschen betroffen sein. Der Leidensdruck und der Wunsch nach einer Geschlechtsangleichung sind oft groß.“

„Ergebnisse: Wegen der teilweise irreversiblen Konsequenzen sollte die Therapie nur nach sorgfältiger individueller Abwägung im Konsens mit dem behandelnden Psychiater/Psychotherapeuten und nach ausführlicher Aufklärung durch einen erfahrenen Endokrinologen eingeleitet werden. Vor Therapiebeginn muss ein umfangreiches Screening auf Risikofaktoren erfolgen. Zu den Kontraindikationen zählen (vor allem unbehandelt) schwere thrombembolische Vorerkrankungen, hormonsensible Tumoren und unkontrollierte chronische Vorerkrankungen, wie etwa arterielle Hypertonie und Epilepsie. Individuelle Lösungen zu finden, steht auch bei Vorliegen von Kontraindikationen im Vordergrund. Die Behandlung Mann-zu-Frau erfolgt mit 17ß-Estradiol oder 17ß-Estradiolvalerat in Kombination mit Cyproteronacetat oder Spironolacton als Antiandrogen, bei Frau-zu-Mann mit transdermalen oder intramuskulären Testosteronpräparaten.“

Wenn das Dossier „Ideologie statt Biologie im ÖRR“ mit Beispielen aus Sendungen richtig ist, dann handeln die ÖRR mit Blick auf das hochkomplexe Thema einer Transidentität völlig unverantwortlich, ohne sich mit der Nachhaltigkeit des eigenen Handelns für junge Menschen auseinandergesetzt zu haben.

Ein Beispiel vom 29.4.2022:

Funk.de – ein Angebot von ARD und ZDF:  So divers kann sexualität sein | Glanz&Natur

Nachhaltige Beautythemen, ganzheitliche Gesundheit & Körperakzeptanz.

 

So schafft man keine Toleranz, Gleichheit oder Akzeptanz in der Gesellschaft, so gewährleistet man gemäß des Programmauftrages auch keine informierte Gesellschaft, die sich frei eine Meinung bilden kann.

Wer sich frei und unabhängig eine Meinung über die Entwicklungen bei ARD und ZDF bilden will, kann Gemeinsam sind wir Vielfalt anklicken, und den dort formulierten Anspruch an ein vielfältiges Angebot lesen.

Der Vielfaltsbegriff aus der Medienfreiheit wird dabei aber nicht im Sinne einer Vielfalt unterschiedlicher Meinungen und Positionen angeboten, aus denen man eine eigene individuelle Meinung entwickeln kann, sondern als Sammlung von zahlreichen Entwicklungen und Erscheinungen in der Gesellschaft, in den sieben Dimensionen der Vielfalt mit einem entsprechenden Link.

 

 

 

 

 
 
 

 

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