Begründungsmängel lassen den Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.
Ist das eine verpaßte Chance, den Umfang der Grundrechtseingriffe durch die Politik durch das Verfassungsgericht klären zu lassen?
Ja!
Entweder war die Begründung der handelnden Anwälte gut, und das Bundesverfassungsgericht wollte sich mit dem Sachverhalt nicht beschäftigen. Dagegen spricht allerdings die herausgegebene Presseerklärung zu einem abgelehnten Eilantrag.
Oder die Begründung war schwach und wirft ein schlechtes Licht auf die handelnden Anwälte. Dafür spricht sehr deutlich der Inhalt der Presseerklärung. Dann hätten die Anwälte eine Chance vertan, die Grundrechtseingriffe der Exekutive in den vergangenen Monaten endlich auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand zu stellen.
Denn: Das Bundesverfassungsgericht kann nicht aus eigenem Antrieb tätig werden.
Heute hat das OVG das Beherberungsverbot in Schleswig-Holstein ebenfalls als rechtswidrig eingestuft, nachdem ein Eilantrag am 22.10. noch abgelehnt wurde.
Eine Antwort
Heute hat das OVG das Beherberungsverbot in Schleswig-Holstein ebenfalls als rechtswidrig eingestuft, nachdem ein Eilantrag am 22.10. noch abgelehnt wurde.