Holt die Rundfunkfreiheit zurück!

Holt die Rundfunkfreiheit zurück!

Analoge Antenne

Wo ist der öffentlich-rechtlichen Rundfunk geblieben?

Ein Vorschlag zur Suche!

Unabhängig von wirtschaftlichen und politischen Interessen, frei von finanziell bestimmter Einflussnahme und immer die dienende Funktion für Demokratie und Rechtsstaat im Blick – so lautete einmal die Idee vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Das Bundesverfassungsgericht hat in vielen Rundfunkurteilen die verfassungsrechtlich verankerte Rundfunkfreiheit ausgestaltet und mit Blick auf technische Veränderungen weiterentwickelt. Aber die besten Urteile und gesetzlichen Grundlagen vermögen nichts zu erhalten, was die gegenwärtigen Akteure aus Politik und Rundfunkanstalten scheinbar nicht mehr verstehen.

Die Idee vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der der individuellen und gesellschaftlichen Meinungsfindung dient, um auf dieser Grundlage Meinungsbildung in Demokratie und Rechtsstaat sicherstellen zu können, hat mit dem Auftreten der Rundfunkanstalten schon lange nichts mehr gemein. Die Schlagzeilen über den rbb, die Beschwerden von Journalisten im NDR oder die Dienstwagenlogik im BR sind Ergebnisse der missverstandenen Idee vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

„Haltung zeigen“, „Gendern als Volkserziehung“, Verwischen von Meinung und Information, Transparenz als Selbstzweck, politische Entwicklungsbeschränkungen, ein dem Geld folgendes Programm, wertverzerrte und unkontrollierte Anbiederung mit Jugendprogrammen, politische und wirtschaftliche Verschränkung, Personalisierung von Angeboten, Gremien als Versorgungsposten und immer wieder die europäische Kommission als Ausrede für die fehlende Durchsetzung des öffentlichen Auftrags aus der Rundfunkfreiheit.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat seinen Fokus verloren, obwohl er auf einen Felssockel ruhen könnte. Er muß auf seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag zurückgeführt werden, der Antworten auf eine konvergente Medienwelt gibt und seiner Leuchtturmfunktion als Maßstab für

  • Verifizierte Information
  • Qualifizierte Berichterstattung
  • Vielfaltssicherung
  • Absolute Unabhängigkeit
  • Aktualität
  • Eine Quote, die gutem Programm folgt
  • Präsenz mit Qualität auf allen Ausspielwegen ohne wirtschaftsgetriebene EU-Vorgaben,

wieder gerecht wird. Dabei macht die Konvergenz der Medien in einer Welt zahlloser Meinungsmanipulatoren die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Instrument freier Meinungsbildung unabdingbarer denn je!

Die Politik in den Bundesländern ist nicht geeignet, die Idee vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk zurückzuholen. Zu viele eigene Interessen und personelle Verschränkungen entgegen den eigentlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – so sollten Ministerpräsidenten und Landtagspräsidenten keine Verwaltungsratsvorsitzenden sein. Gleichzeitig waren die Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks trotz vieler Aufforderungen bisher nicht in der Lage, ihren öffentlichen Auftrag im 21. Jahrhundert inhaltlich neu zu definieren, geschweige denn rundfunkpolitisch umzusetzen.

Wer ist also unabhängig und frei genug, die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wieder auf das zurückzuführen (d.h. nicht automatisch weniger, sondern kann auch ein mehr bedeuten), was sie einmal weltweit einmalig in ihrer Funktion für Demokratie und Rechtsstaat gemacht hat?

Es sind die, die beruflich und wirtschaftlich nicht mehr von der Gesellschaft oder dem Staat abhängig sind, aber in ihrer beruflichen Vergangenheit deutlich sichtbar für die Idee und dienende Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingestanden sind.

Ein Vorschlag:

Beauftragt durch die Rundfunkkommission der Länder, wird eine unabhängige Arbeitsgruppe zur Konkretisierung des öffentlichen Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit folgenden Vorgaben gebildet:

  • Arbeitsdauer: 1 Jahr
  • Bericht an die Rundfunkkommission der Länder
  • Ziel: Funktionssicherung der Rundfunkfreiheit im MStV
  • Keine inhaltlichen Tabu-Themen
  • Kein finanzieller Rahmen für die inhaltlichen Vorschläge
  • Keine politischen Mitglieder, keine Quoten- oder Transparenzvorgaben
  • Beschränkung auf 10 Mitglieder

Unabhängige Basismitglieder aufgrund ihrer beruflichen Vita sollten sein:

  • Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof
  • Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem, LL.M.
  • Dr. Dieter Dörr
  • Dr. Georgios Gounalakis
  • Jobst Plog

 

Wer auf die Entwicklung der Meinungsfreiheit in der Welt blickt und sie gleichzeitig als Grundlage für Demokratie und Rechtsstaat begreift, weiß die Idee vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk unbedingt zu schätzen. Meinungsfreiheit ist kein Zeitgeist und Rundfunkfreiheit ist dynamisch. Nur wer sich unabhängig und frei informieren kann, kann sich und andere vor Meinungsdiktat und Manipulation schützen.

 

 

 

 
 
 

 

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