Jura kann jeder!?

Jura kann jeder!?

Recht und Ungerechtigkeit? – Wie das Rechtssystem den Bürger im Stich lässt 

Die meisten Menschen haben immer noch den Eindruck: Ich lebe in einem Rechtsstaat und sollte mir jemand Unrecht tun, dann kann ich mir jederzeit einen Anwalt suchen, der mich da raushaut. Doch dieser Glauben an die Güte und Weisheit des Rechtsstaates und die Allmacht des Rechtsanwaltes hat einen Knacks bekommen. So wie es heutzutage üblich geworden ist, seine Symptome zu googeln und Hobby-Doktor zu spielen, so werden heute auch Anwälte von ihren Mandanten in Erstberatungsgesprächen förmlich gegrillt. Abhängig von dem Ausmaß der Ehrfurcht vor der Autorität des Anwaltes lässt sich der Mandant dann vom Anwalt begleiten und nutzt sein Wiki-Wissen lediglich zum Hinterfragen der anwaltlichen Vorgehensweise, oder er glaubt es alleine zu können und übernimmt, nachdem er sich davon überzeugt hat, dass seine Überlegungen richtig waren, seine Vertretung wieder selbst. Frei nach dem Motto: War ja nicht so schwer. Und bestätigt hat er es mir ja auch. 

Und so ist zu beobachten, dass eine zunehmende Anzahl einstiger Mandanten, die früher vom Anwalt ihres Vertrauens durch alle Rechtsfragen im Leben begleitet wurden, die Dinge selbst in die Hand nehmen. Kostenlose Muster zu fast allen Themen findet man irgendwo immer im Netz. Wie gut die Qualität ist, wird nicht näher hinterfragt, da sowieso nichts schief gehen wird. Mein Geschäftspartner? Mein bester Freund. Noch nie Streit gehabt. Was mache ich, wenn ich mal sterbe. Darum mache ich mir dann Gedanken.  

Diese Entwicklung ist höchst problematisch.  

Denn zum einen ist zu beobachten, wie das Recht in den letzten immer komplizierter geworden ist. In die einst genial und historisch gewachsenen Gesetze, allen voran das BGB, wurden in den letzten Jahrzehnten vom Gesetzgeber zunehmend in Form eines schlechten Flickenteppichs so viele Ergänzungen und Einfügungen vorgenommen, dass es selbst für Juristen zunehmend eine irrwitzige Aufgabe geworden ist, die neuesten Änderungen immer gleich parat zu haben. Wenn es dabei nur bleiben würde, wäre es ja schön. Aber hinzukommen Verordnungen und Richtlinien aus der EU, die unser Recht zum Teil erheblich abwandeln und feingliedrigste Rechtsprechung der Instanzengerichte, mal mathematisch präzise und mal einfach mit der moralischen Keule alles Änderungen abwandelt. Nun könnte der geneigte Leser zu Recht einwenden: Und wofür seid Ihr Juristen da? Doch genau dafür? Nämlich uns durch diesen Jungle an Gesetzestexten und Urteilen durchzuführen, oder? Stimmt! 

Aber: So gerne der Mandant bereit ist, sich hierbei begleiten zu lassen, so wenig ist er heutzutage dazu bereit, dafür zu zahlen.  

Warum ist das so? Nun im Grunde es heute nur noch sehr schwer zu erklären, warum es notwendig ist, zwei Staatsexamina passabel zu bestehen, damit man als Volljurist in die Lage versetzt wird, den Mandant zu beraten, warum ein jeder Volljurist eine Vielzahl von Hausarbeiten und Klausuren mit mehreren Millionen Zeilen von unverständlichem Deutsch produzieren können muss, um am Ende noch nicht mal ein eindeutiges Ergebnis dem Mandanten anbieten zu können. Vielmehr wird ein jeder verantwortungsbewusster Anwalt sich – falls es gut aussieht – in etwa so anhören: “Also ich habe die Sache geprüft. Und ich muss Ihnen sagen: Es sieht sehr gut aus. Wir haben hier eine gute Chance zu gewinnen. Aber der Vollständigkeit halber muss ich Sie auch darüber aufklären, dass es Gerichte gibt, die anderer Auffassung sind und daher es möglich bleibt, dass wir hier verlieren.” Leider gibt es auch schwarze Schafe unter den Kollegen, die auf die Möglichkeit eines Prozessverlustes nicht hinweisen. Aber das ist nochmal ein anderes Thema.  

Jedenfalls ist festzustellen, dass der Mandant – wenn wir beim verantwortungsbewussten Kollegen bleiben – sich zurecht fragt: “Und nun? Wozu raten Sie mir denn?” 

Spätestens jetzt regt sich Unverständnis beim Mandanten. Wenn er dann noch eine Erstberatungsgebühr von 100 Euro zu zahlen hat, ist der Mandant mit dem Anwalt fertig, zahlt Monate und Mahnbescheide später seine 100 Euro und wendet sich wieder Google und Wikipedia zu. 

In dieser Situation sind alle Seiten frustriet. Der Anwalt, weil er Zeit und Mühe in die Einarbeitung des Falles investiert hat und die 100 Euro nach Abzug aller Fixkosten ein Scheißstundenlohn sind, dem er auch noch Monate hinterherlaufen muss. Und der Mandant ist frustriert, weil er nicht das Gefühl hat, dass man hier helfen will. Zumindest nicht, ohne dass er auf ein paar Monatsgehälter verzichtet. Recht ist halt doch nur für die Reichen. 

Kann man in dieser Situation irgendwem einen Vorwurf machen? Dem Anwalt, der nicht bereit war, umsonst zu arbeiten. Oder weil er nicht bereit war, mal eine klare Ansage zu machen? Vielleicht auch weil er nicht innerhalb von 5 Minuten ohne Aufwand sagen konnte, wo der Fall hingeht? Nicht wirklich. Denn wie schon oben beschrieben. Jura ist so komplex geworden, dass es heute für die einfachsten Fragen keine einfachen Antworten mehr gibt. Und leider vermögen nur wenige Juristen – im Übrigen insgesamt nur wenige Experten – komplizierte Sachverhalte auf das Essentielle runterzubrechen und sich so verständlich auszudrücken.  

Vor diesem Hintergrund sind immer mehr Menschen von den Anwälten enttäuscht oder suchen sie gar nicht erst auf. Stattdessen suchen Sie weiter das, was sie beim Anwalt nicht gefunden haben: Einfache Antworten auf ihre einfachen Fragen. Und hier steckt – Sie ahnen es vielleicht schon – das Problem: Die gibt es gar nicht. Die Situation wird auch nicht besser, durch diverse kostenlose Veröffentlichungen von Rechtsanwaltskollegen, die vorab kostenlosen Rechtsrat erteilen und so ihre hart erarbeitete Expertise umsonst verkaufen. Das führt nicht nur zu einer Dumpingpreismentalität beim Anwalt UND beim Mandanten, sondern es hat seit dem Siegeszug des Internets vor über 20 Jahren dazu geführt, dass der Dschungel, durch den man führen muss, nochmal gefühlt exponentiell größer geworden ist. Denn jetzt muss man sich als Anwalt nicht nur mit dem Gesetz, der Reform, der EU-Richtlinie und den letzten drei Gerichtsentscheidung zu diesem Thema auseinandersetzen, sondern auch mit Google. Besser gesagt mit dem, was Google über diverse Rechtsberatungsportale heutzutage auswirft. Geht das in 10 min? Nein! Geht das in einer Stunde? Eigentlich, Nein, aber man versucht es. Ist der Rechtsrat vollständig, richtig und unangreifbar? Nein! Und was ist dann die Arbeit des Anwaltes wert? Und warum muss ich hier zwei Stunden a 250 Euro dafür ausgeben? 

Alles gute Fragen, auf die man dem Mandanten keine gute Antwort geben kann. Der Anwalt befindet sich jedenfalls in einer echten Mission-Impossible, die er entweder zu Lasten des Mandanten oder zu seinen eigenen Lasten auflösen muss. Zu seinen eigenen Lasten funktioniert dies, wenn er in die Beratung noch mehr Arbeit reinsteckt, als er eigentlich abrechnet. Und so stecken meist junge Kollegen viel Mühe in ihre ersten Mandate und rechnen vielleicht zwei Stunden a 250 Euro ab. Tatsächlich aber noch drei Emails vor und hinterher an den Mandanten geschrieben, die sie aus Angst vor einem Mandatsverlust nicht abrechnen. So nehmen sich die Anwälte selbst aus und versauen die Maßstäbe.  

Die andere Seite gibt es natürlich auch: Hier löst der Anwalt den Zielkonflikt auf, in dem er eine Stunde abrechnet, aber nur 5 Minuten draufguckt und übersieht, dass es hierzu neueste Rechtsprechung, die seine Erfahrung aus den letzten Jahren völlig über den Haufen wirft.  

Ist es in dieser Gemengelage verständlich, dass sich Anwalt und Mandant voneinander entfremden? Absolut.  

Die Folgen dessen sind zwingend. Der Anwalt wird nur noch dann involviert, wenn es unbedingt sein muss. 

Wenn es darum geht zu klagen. Spätestens dann genießt der Anwalt wieder Autorität. Denn in vielen Belangen kann sich der Normalbürger nicht selbst vertreten. Insofern besitzen Anwälte, ähnlich wie Notare übrigens, eine wichtige Monopolstellung, an deren Aufgabe kein Anwalt Interesse hat, was absolut verständlich ist, wenn man berücksichtigt, dass diese heute um ihr Überleben kämpfen.  

Wie bitte? Um ihr Überleben? – Ja genau, um ihr Überleben. Aber dazu später mehr. 

Jedenfalls ist die Enttäuschung umso größer, die der Mandant vor Gericht dann erlebt, wenn er feststellen muss, dass seine Vorstellungen von Gerichten, Prozessen und Rechtsansprüchen wenig mit der Realität an deutschen Gerichten zu tun hat. Wurde in Gerichtsshows, die früher sehr populär waren und heutigen modernen Anwaltsserien ein heftiger Schlagabtausch ausgetragen, an dessen Ende die Wahrheit ans Licht kommt und der Betrogene Recht bekommt, so erlebt der Mandant heute etwas gänzlich anderes: 

Das Gericht ist über das schriftliche Vorverfahren schon in seiner Meinung klar positioniert. Abhängig davon, wessen Position es als schwächer empfindet, nimmt das Gericht mit eben dieser Partei das Gespräch auf und der Gegner kann zusehen, wie seine Arbeit gemacht wird. Am Ende dieses kurzen Austausches wird klar, wie schwach die Position in den Augen des Gerichtes ist. Das Gericht schlägt einen Vergleich vor, indem der Unterlegenen Seite die Chance gewahrt wird, das Gesicht noch ein wenig zu wahren. Im Folgenden machen die beiden anwaltlichen Vertreter ihren Mandanten die Sinnhaftigkeit dieses Vergleiches klar. Der Vergleich wird angenommen und die Verhandlung nach 20- 30 min. beendet. Fall abgeschlossen. Der Mandant weiß nicht, was er davon halten soll. Irgendwie fühlt es sich nicht richtig an. Warum soll er denn noch zu 40 % verloren haben, obwohl er voll Recht hatte? 

Alternativ treffen sich beide Seiten vor Gericht, der Mandant will ansetzen, um dem Gericht sein Herz auszuschütten und darzulegen, warum er denn hier im Recht ist. Aber das Gericht unterbricht ihn rüde und stellt erstmal fest, dass es erstmal einen Sachverständigen beauftragen muss, um sich ein klareres Bild von der Angelegenheit zu machen. Mit Unglauben muss der Mandant wahrnehmen, dass das Gericht mit seinem Anwalt gerade einen Termin nach den Sommerferien (man befindet sich aktuell noch vor Ostern) sucht, um dann den Sachverständigen zu befragen. Nicht selten muss der Mandant spätestens jetzt feststellen, dass er von der Geschwindigkeit eines deutschen Gerichtsprozesses eine etwas andere Vorstellung hatte. Er fragt seinen Anwalt, wie lange der Prozess denn dauern könne. Der zuckt nur die Schultern und entgegnet: “Vielleicht sind wir dann durch, kann aber auch noch länger gehen.” Der Mandant fragt, was denn länger bedeute. Der Anwalt: “Schwer zu sagen, hängt vom Gericht ab.” Der Mandant bittet den Anwalt darum mal eine konkrete Zahl nennen, einen Zeitraum bis er sein Dach denn repariert bekommt. Der Anwalt: “Mhm…. schwierig, vielleicht nächstes Jahr?” Spätestens jetzt fällt der Mandant aus allen Wolken und möchte dem Anwalt den Kopf abreißen. Denn das Wasser schafft schon jetzt seinen Weg ins Fundament und er brauch sobald wie möglich die gegenüber dem Bauträger beanspruchte Reparatur, um einen katastrophalen Wasserschaden abzuwenden.  

Verantwortungsvolle Kollegen haben dieser Situation den Mandanten längst auf die mögliche Länge eines Gerichtsverfahrens hingewiesen. Aber leider ist dies bei einer Vielzahl von Kollegen nicht üblich. Dass es sogar noch viel schlimmer kommen kann, weil beispielsweise gegen ein Urteil Berufung eingelegt werden kann (selbst wenn man gewänne) oder die Firma, die Reparatur vornehmen soll, bis dahin insolvent ist, weiß der Mandant nicht und sollte er lieber auch nicht wissen, weil er dann nämlich nicht geklagt hätte.  

Kann man in dieser Situation einem Anwalt die Schuld darangeben, dass er seinen Mandanten in einen Prozess begleitet und ihn nicht davon abgehalten hat? Vielleicht kann man das so sehen. Vielleicht muss man aber auch sagen, dass der Anwalt auch einfach seinen Job gemacht hat. Zu berücksichtigen ist nämlich auch: Der Normalbürger glaubt ja noch an das System und kommt in der hier beschriebenen Situation zum Anwalt um zu klagen, nicht um sich außergerichtlich zu einigen. Muss der Anwalt dann den Mandanten von seinem eigenen Entschluss abbringen etwas zu tun, wofür er, der Anwalt originär ausgebildet wurde? Wer diese Frage direkt und ohne zu zögern mit Ja beantwortet, macht sich die Dinge leider zu einfach und bürdet dem Anwalt die Pflicht auf, sich sein eigenes Geschäft kaputt zu machen. Das aber wird von keinem Berufstand ernsthaft erwartet.  

Kann man auf der anderen Seite dem Mandanten die Schuld an dieser Misere geben? Ist er selbst schuld? Wenn er halt klagen will, dann muss er mit den Konsequenzen leben? Vielleicht. Aber muss man ihn für seine Dummheit, an das Funktionieren eines effektiv arbeitenden Rechtssystems dass seine Bürger befähigt statt sie zu behindern bestrafen?  

Sind vielleicht die Gerichte, also die Richter im Einzelnen Schuld? Eher nein. Auch wenn es wie bei allen individuellen Angelegenheiten schwarze Schafe gibt, stecken auch die Richter in der oben beschriebenen Klemme: Der juristische Jungle wird immer dichter und die Anforderungen an die Richter hinsichtlich einer genauen Prüfung für ein ausgewogenes Urteil werden immer höher.  

Ist vielleicht der Staat schuld? Denn letztendlich trägt er aktiv mit seinem Flickenteppich an Reformen, die oft aus einer politischen und höchst temporären Situation heraus geboren worden sind, zu diesem Jungle massiv bei? Vielleicht. Festzustellen ist jedenfalls, dass unser Parlament kaum noch nachvollziehen kann, was es da überhaupt verabschiedet. Nicht nur sind die Abgeordneten oft nicht juristisch ausreichend geschult, um die Materie verstehen zu können. Dies liegt auch daran, dass die Gesetze heutzutage von Großkanzleien, manchmal mit angloamerikanischen Wurzeln, entworfen werden, die ihre schlauesten Juristen an diese Arbeit setzen und kein gesteigertes Interesse daran haben, dass man die Regelungen versteht.  

Es liegt auch daran, dass Bundestagsabgeordnete zu bloßen Abstimmungsmaschinen zum Durchpeitschen von Reformen geworden sind, die bitte keine Nachfragen stellen sollen. Daneben sind sie noch zum Händeschütteln in ihren Wahlkreisen alle zwei Wochen zu Hause. Zum inhaltlichen Hinterfragen der hochkomplexen Materien mit ihren sozialökonomischen Implikationen bleibt keine Zeit.  

Und warum ist das so? Warum haben wir ständig neue Gesetze? Weil es eine alte Regel ist, dass Aktivität sich immer besser anfühlt als Passivität. Und in diesem Sinne tun unsere gewählten Repräsentanten das, was in ihrer Macht steht, um die Gesellschaft und die Wirtschaft zumindest gefühlt – denn von diesem Empfinden in der Bevölkerung hängt ab, ob sie wieder gewählt werden – zu verbessern. Das absolut wichtigste Instrument, dass unseren Abgeordneten dazu zur Verfügung steht, das anders als Reden oder Kampagnen auch objektiv messbar ist, ist die Verabschiedung neuer Gesetze. Kann man den Politikern ihren Aktionismus vorwerfen? Vielleicht. Aber ähnlich wie beim Anwalt, den man theoretisch dafür verantwortlich machen könnte, dass er bitte nicht von abhält, ihn mit der Begleitung eines Gerichtsprozesses zu beauftragen, würde man auch den Abgeordneten verpflichten etwas zu unterlassen, wofür er eigentlich gewählt wurde.  

Könnte man diese hausgemachten Konflikte auflösen, indem alle Berufsgruppen, vom Politiker bis zum Anwalt und sogar der Mandant sich besonnener und verantwortungsvoller verhalten? Mit Sicherheit. 

Jedoch ist es unserer Einschätzung nach illusorisch zu hoffen, dass eine solche Aufforderung ernsthaft Wirkung haben könnte. Alles in allem verfolgen wir alle zunächst unsere eigenen Interessen – oder die der uns Nahestehenden. Dies ist nicht vorwerfbar. Aber es führt in unserem Rechtssystem und speziell im Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant, zu sich selbst verstärkenden Problemen und Absurditäten.  

Wir werden mit 12 fiktiven, an unserer anwaltlichen Tätigkeit orientierten Fällen, juristische Probleme anschaulich darstellen. Jede dieser Kurzgeschichten werden wir aus der Perspektive eines Anwalts kommentieren, um zu erläutern, was schiefgelaufen ist und wie man es hätte besser machen können.  

 

Eine Antwort

  1. T. Schmising sagt:

    Unsere juristische Welt wandelt sich in der Tat sehr stark. In der gegenwärtigen Coronakrise wird die Notwendigkeit sehr deutlich. Wir haben einen Stillstand der Rechtspflege. Gerichte verlegen Verhandlungen um Monate. Rechtsuchende sollten versuchen, mit ihren Anwälten außergerichtlichen Einigungen herbeizuführen.

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