“Denn während Legal Tech-Unternehmen Erfolgshonorare vereinbaren und Verfahren für ihre Kunden so finanzieren dürfen, dass sie keine Kostenrisiken eingehen müsse, ist das Anwältinnen und Anwälten noch immer kategorisch verboten (und manche weichen bewusst auf die Inkassolizenz nach dem RDG aus). Der Gesetzentwurf will der Anwaltschaft jetzt das ermöglichen, was auch Inkassodienstleister dürfen – und der Anwaltschaft darüber hinaus auch noch den Abschluss von Erfolgshonoraren generell erleichtern und bei Gegenstandswerten bis 2.000 Euro freigeben.”
Das Bundesjustizministerium hat am 6.10.2020 einen Referentenentwurf veröffentlicht: