Unrichtige Steuererklärung des Erblassers und die Folgen für die Erben

Unrichtige Steuererklärung des Erblassers und die Folgen für die Erben

Die Erben werden bekanntlich Rechtsnachfolger des Erblassers. Sie treten somit in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein.

Hat nun der Erblasser aber zu Lebzeiten eine unrichtige Steuererklärung abgegeben, so hat dies zur Folge, dass die Erben die hinterzogene Steuer schulden. Die Erben sind insoweit verpflichtet die Steuererklärung des Erblassers zu korrigieren, sobald sie erkennen, dass diese unrichtig oder unvollständig war.

Nach der Rechtsprechung des BGH sind die Erben hierzu auch verpflichtet, wenn die vom Erblasser abgegebene Steuererklärung wegen Demenzerkrankung als nichtig git. Eingeschränkt wird dies nur dadurch, dass mindestens einer der Erben von der fehlerhaften Steuererklärung wusste.

Wird die Korrektur unterlassen, so machen sich die Erben der Steuerhinterziehung schuldig. Dies hat zur Folge, dass sich die Festsetzungsfrist auch 10 Jahre verlängert.

Zur Klarstellung sei erwähnt, dass diese Fristverlängerung alle Erben einer Erbengemeinschaft trifft. Mithin auch diejenigen, die von der fehlerhaften Steuererklärung nichts wussten.

Ferner haften alle Miterben für die sog. verkürzte Steuer als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass Finanzamt kann nach pflichtgemäßen Ermessen jeden Erben für die gesamte Steuerschuld in Anspruch nehmen.

 

Eine Antwort

  1. Dagmar Gräfin Kerssenbrock sagt:

    Super interessant – können wir für einen aktuellen Fall gebrauchen!

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