Paritätsgesetz verfassungswidrig

Paritätsgesetz verfassungswidrig

Aus: Verfassungsgericht Brandenburg

Freiheit der Wahl ist gefährdet

 
 
 
legal 1st Kommentar:
Das Paritätsgesetz in Brandenburg ist verfassungswidrig – so das Urteil des Verfassungsgericht des Landes.
Richtig!
Damit hat nach Thüringen, ein zweites Verfassungsgericht das Paritätsgesetz, d.h. die Verpflichtung der Parteien auf Landeswahllisten abwechselnd Männer und Frauen zu berücksichtigen für verfassungswidrig erklärt.
“Das Verfassungsgericht sieht die NPD in ihrer Organisations- und Programmfreiheit, der Wahlvorschlagsfreiheit der Partei und der Chancengleichheit der Parteien verletzt (VfGBbg 9/19).”
Daß ausgerechnet die NPD die Verfassungsbeschwerde eingereicht hat, wirft eher ein schales Licht auf die etablierten Parteien, die mit Hilfe des Wahlrecht in das Demokratieprinzip eingreifen wollten.
Sind in der Politik die Grundlagen für Demokratie und Rechtsstaat nicht mehr verankert? Scheinbar.
Gut, daß die Gewaltenteilung funktioniert und im Grundgesetz fest verankert ist.
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