Vorsorgevollmacht
Tim darf zu Marie
(Lesezeit 5 Min)
Marie ging es besser. Der Verdacht einer Covid 19 Infektion hatte sich nicht bestätigt. Sie konnte die Quarantäne verlassen, ihr hohes Fieber war gesunken, sie konnte wieder frei und selbstbestimmt handeln und entscheiden.
Ihre Reaktion
Als erstes veranlaßte sie, daß Tim über ihren Gesundheitszustand kurz informiert wurde und dann zu ihr ins Krankenzimmer gelassen wurde.
Welche Erleichterung, nicht mehr allein zu sein und sich mit einer vertrauten Person besprechen zu können.
Als zweites galt es unbedingt, die Wiederholung der „einsamen Hilflosigkeit“ zu vermeiden, als sie mit hohem Fieber von Tim – ihrem Lebensgefährten – ins Krankenhaus gebracht worden war, Tim aber mangels Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht nicht bei ihr bleiben durfte und auch der Arzt jedes Gespräch mit Tim verweigern mußte.
Tim brachte eine Vorsorgevollmacht mit ins Krankenhaus. Gemeinsam gingen sie alle Punkte durch, in denen Tim für Marie handeln sollte, wenn Marie durch ein plötzliches Ereignis ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln könnte:
Natürlich sollte Tim bevollmächtigt werden, aber auch weitere Personen waren denkbar, wenn Tim mal nicht erreichbar wäre. Der Arzt sollte von seiner Schweigepflicht entbunden werden – auch ihren Eltern gegenüber. Tim sollte Post in ihrem Namen abholen können oder in ihrem Namen mit dem Vermieter sprechen dürfen. Über reine Vermögensfragen machte Marie sich keine Gedanken, dann hätte die Vorsorgevollmacht auch beim Notar beurkundet werden müssen.
Zum Schluß galt es noch genau zu definieren, für welche gesundheitlichen Situationen die Vorsorgevollmacht gelten sollte, und ob es z.B. ein automatisches Ablaufdatum geben sollte.
Vertrauen und Verpflichtung
Für Tim – mit der Unterschrift von Marie – offiziell und wirksam bevollmächtigt für Marie in bestimmten gesundheitlichen Situationen zu handeln, ist die Vorsorgevollmacht ein Beweis allerhöchsten Vertrauens und gleichzeitig unbedingte Verpflichtung, immer im Sinne von Marie tätig zu werden.
Sein nächster Schritt stand fest: Er würde Marie zu seiner Bevollmächtigten mit einer Vorsorgevollmacht machen, sobald sie das Krankenhaus verlassen konnte. Einen besseren wechselseitigen Vertrauensbeweis kann man sich schließlich kaum geben. Egal was kommt, man ist nicht allein.
Kommentar
Tim und Marie haben aus ihrem Erlebnis vorsorgend Konsequenzen gezogen. Sollte dem einen oder anderen etwas Unerwartetes passieren, dann können sie nun wechselseitig füreinander handeln, mit einem Arzt sprechen und kleinere Rechtsgeschäfte erledigen. Der normale Alltagsablauf kann ohne Schwierigkeiten weiterlaufen, bis der andere wieder für sich selbst tätig werden kann.
Das Problem
Eine Vorsorgevollmacht ist keine Patientenverfügung. Sollte Marie oder Tim etwas lebensbedrohliches passieren, dann ist es besser, wenn der persönliche Wille eindeutig in er Patientenverfügung niedergelegt ist. Allein die Entscheidung, soll alles medizinisch Mögliche unternommen werden oder nicht, wenn man sich in einem bestimmten Gesundheitszustand befindet, trifft man mit Blick auf die Tragweite – wenn möglich – höchstpersönlich vorab.
Tipp
Vorsorgen heißt, sich vorbereiten auf eine Situation, die sich niemand wünscht und jeder vermeiden möchte: ein gesundheitlicher Zustand, in dem man keine Entscheidung für sich selbst mehr treffen kann. Kombiniert man als Vorsorge eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht, dann stellt man in aller Ruhe und Unabhängigkeit für sich persönlich fest, wer, wie, wann und wo Ihren Willen zum Ausdruck bringen kann und darf. Sie legen vorsorglich fest, wem Sie in schwierigen Augenblicken vertrauen wollen.
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