Christoph Weber will ein Testament
Eine weitere Geschichte unserer fiktiven Familie Weber…
(Lesezeit: 5 Min)
Christoph Weber hatte wieder einmal zuviel getrunken. In seiner Tasche befand sich die Visitenkarte seines Bruders Andreas, als man ihn bewußtlos im Park in den frühen Morgenstunden fand.
Der Alkohol hatte Christoph völlig ausgeschaltet. Man hatte ihn nach Hause gebracht und seinen Bruder benachrichtigt. Andreas war nur widerwillig gekommen, weil er bereits seit Jahren mit seinem Bruder aufgrund der Alkoholexzesse große Probleme hatte.
Trotzdem fühlte sich Andreas irgendwie für seinen Bruder verantwortlich, nachdem ihm dieser eine Vorsorgevollmacht für alle Fälle in die Hand gedrückt hatte, in der Andreas als alleiniger Bevollmächtigter benannt war.
Christoph wirkte verändert und seltsam entschlossen. Er wolle sein Testament machen, erklärte er seinem Bruder. Er habe das Gefühl. die Zeit sei gekommen, der Alkohol zerstöre ihn und greife nun auch seine Erinnerungsfähigkeit an. Es müsse alles ganz schnell gehen, weil er glaube an Alzheimer erkrankt zu sein.
Andreas war erschrocken, so hatte er seinen Bruder noch nie erlebt. Er wollte seinem Bruder helfen, aber es fehlte ihm jede Idee, wie er so schnell ein Testament ermöglichen sollte. Sein Bruder war sehr vermögend, auch wenn er in den letzten Jahren kaum gearbeitet hatte. Ein Patent brachte ihm laufende Einnahmen ein, und er hatte schon einmal geäußert, diese Geldmittel in eine Stiftung zur Förderung der Wasserstofftechnologie einbringen zu wollen.
Kommentar
Christoph Weber ist krank. Richtigerweise hat er frühzeitig seinem Bruder Andreas eine Vorsorgevollmacht gegeben, damit er für ihn handeln kann, wenn er selbst handlungsunfähig wäre. Christoph ist vermögend, sein Gedanke ein Testament erstellen zu wollen ist richtig, wenn er selbst seine Vermögensverhältnisse regeln möchte. Dazu muß er aber geschäftsfühig sein, d.h seinen eigenen Willen tatsächlich zum Ausdruck bringen können.
Der Gedanke, eine Stiftung zu gründen ist richtig, wenn man sein Vermögen langfristig mit bestimmen Förder- oder Unterstützungszielen verbinden will, und es gleichzeitig dem Verbrauch durch potenzielle Erben entziehen möchte.
Das Problem
Es gibt zwei Möglichkeiten ein Testament aufzusetzen. Erstens: Christoph Weber könnte einen Notar aufsuchen oder zu sich kommen lassen, der mit ihm ein Testament aufsetzt und die Unterschrift von Christoph Weber beurkunden kann. Die zweite Möglichkeit besteht in der eigenhandschriftlichen Erstellung eines Testaments durch Christoph Weber selbst.
Tipp
Warten Sie nicht, bis Sie einen konkreten Anlaß für die Erstellung eines Testaments haben. Ordnen Sie Ihre Vermögensverhältnisse eindeutig, rechtzeitig und selbst. Sie haben zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihre Interessen wahren. Sie können jederzeit einen Notar aufsuchen und ein Testament erstellen und beurkunden lassen. Sie können ein Testament selbst entwerfen und komplett handschriftlich abschreiben. Wollen Sie Streit vermeiden, helfen eindeutige Formulierungen, die im Zweifel gerichtsfest sind. Beachten Sie inhaltliche und formelle Vorgaben, um die Wirksamkeit des Testaments zu gewährleisten.