Laschet, Baerbock oder Scholz – zu wenig für das Kanzleramt?

Laschet, Baerbock oder Scholz – zu wenig für das Kanzleramt?

Wer sollte Bundeskanzler werden?

 

 

 
 
legal 1st Kommentar:

Über welche Eigenschaften und Qualitäten müssen Bewerber für Staatsämter verfügen, damit das Staatsvolk dem Staat und der Staatsgewalt weiter vertraut, sich nicht eigene Gerechtigkeiten und Wirklichkeiten schafft, sondern Demokratie und Rechtsstaat sich mit dem Gefühl aller billig und gerecht Denkenden, d.h. auch dem allgemeinen gesellschaftlichen Konsens, decken?

Wem würde man

  • eigene Ersparnisse
  • die eigene Gesundheit
  • die eigene Sicherheit
  • die Mitgestaltung der eigenen Zukunft
  • die Perspektive der Kinder
  • den Erhalt nachhaltiger Lebensbedingungen für alles Lebende – auch Tiere und Pflanzen
  • den Erhalt eigener Meinungsfreiheit ohne ständige Klassifizierung
  • den Erhalt unbedingter Gewaltenteilung
  • den Schutz unabhängiger Institutionen und die Weiterentwicklung ihrer Unabhängigkeit – wie Gerichte und Staatsanwaltschaften
  • den Widerstand gegen Eigengesetzmäßigkeiten der Finanzwelt
  • das Verstehen der technologischen Wirklichkeit
  • das Erklären komplexer Zusammenhänge
  • Verhandlungen auf Augenhöhe aus eigener Kompetenz und Persönlichkeit
  • den Respekt der Gleichheit aller Menschen ohne sie selbst gleich machen zu wollen
  • Charakterstärke in der Sache, auch wenn es keinen persönlichen Nutzen gibt
  • eigene Unabhängigkeit, weil staatsmännisches Handeln parteipolitische Dankbarkeiten und Verpflichtungen ausschließt

eigentlich anvertrauen bzw. zutrauen?

Oder anders gefragt, wen könnte man sich als vertrauten Freund vorstellen und wen würden man gerne in sein Wohnzimmer und seine Familie einladen?

Die Anforderungen an Personen, die Staatsämter bekleiden – die noch nicht einmal zeitlich, aufgrund unbeschränkter Wiederwahlmöglichkeiten, begrenzt sind – müssen mit Blick auf die übertragene Verantwortung höheren Anforderungen genügen, als ein Bürger ohne Staatsamt.

Dabei ist mit höheren Anforderungen nicht das Verlassen des Grundsatzes: Vor dem Gesetz sind alle gleich, gemeint. Ob Minister, Ministerpräsident oder Parteivorsitzender, wer Rechte Dritter verletzt, kann sich ebenso wenig mit einem öffentlichen Amt aus der Verantwortung ziehen, wie eine Privatperson beim illegalen Kopieren, bei Täuschung über erhebliche Informationen oder bei heimlichen Absprachen zu Lasten Dritter.

Argumentiert man, „aber das Land braucht eine Person unbedingt“ – eine Formulierung wie sie bereits von Gerichten verwendet wurde – verkennt man nicht nur das Gleichheitsgebot, sondern ignoriert den Blick auf eine Gesamtpersönlichkeit, der man im Rahmen eines öffentlichen Staatsamtes all das in einem Rechtsstaat und einer Demokratie anvertrauen muß, was oben aufgezählt wurde.

 

Demokratie und Rechtsstaat leben von dem unbedingten Vertrauen der Bürger  in den Staat mit seinen Institutionen und handelnden Personen. Stellt die gefühlte Integrität in Bezug auf öffentliche Personen dieses unbedingte Vertrauen in Frage, dann hat das Folgen für die Wahrnehmung von Demokratie und Rechtsstaat und die damit verbundene Akzeptanz.

Ob die gegenwärtigen Kandidaten den oben genannten Anforderungen gerecht werden, mag jeder für sich selbst beantworten. Allein der Blick auf die Ereignisse der letzten Monate deutet eher auf das Gegenteil hin.

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