Transgender und das Selbstbestimmungsgesetz: Was ist eigentlich Kindeswohl ?

Transgender und das Selbstbestimmungsgesetz: Was ist eigentlich Kindeswohl ?

Kinder
Neue Züricher Zeitung
 
Gastkommentar

Transgender und das «Selbstbestimmungsgesetz»: Kindeswohl geht vor jeder Ideologie

 
 
“Die deutschen Ampelparteien wollen das umstrittene Transsexuellengesetz durch ein «Selbstbestimmungsgesetz» ersetzen. Die Auswirkungen auf das Kindeswohl sind nicht zu unterschätzen.”
legal 1st: 

Art 6 GG

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
 
19.Mai 2021
Auf Seite 119/120 des Koalitionsvertrages steht:

“Queeres Leben

Um Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, erarbeiten wir einen ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und setzen ihn finanziell unterlegt um. Darin unterstützen wir u. a. die Länder bei der Aufklärung an Schulen und in der Jugendarbeit,  fördern  Angebote  für  ältere  LSBTI  und  bringen  in  der  Arbeitswelt  das  Diversity Management voran, insbesondere im Mittelstand und im öffentlichen Dienst. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld sichern wir dauerhaft im Bundeshaushalt ab. Regenbogenfamilien werden wir in der  Familienpolitik  stärker  verankern.  Geschlechtsspezifische  und  homosexuellenfeindliche Beweggründe werden wir in den Katalog der Strafzumessung des § 46 Abs. 2 StGB explizit aufnehmen.

Die Polizeien von Bund und Ländern sollen Hasskriminalität aufgrund des Geschlechts und gegen queere Menschen separat erfassen.

Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen.

Dazu  gehören  ein  Verfahren  beim  Standesamt,  das  Änderungen  des  Geschlechtseintrags  im Personenstand  grundsätzlich  per  Selbstauskunft  möglich  macht,  ein  erweitertes  und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote.

Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden. Wir werden im Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung Umgehungsmöglichkeiten  beseitigen.  Für  Trans-  und  Inter-Personen,  die  aufgrund  früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind, richten wir einen Entschädigungsfonds ein. Wir werden die Strafausnahmen in § 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen aufheben und ein vollständiges Verbot auch von Konversionsbehandlungen an Erwachsenen prüfen. Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für Trans-Personen schaffen wir ab, nötigenfalls auch gesetzlich.

Wir treten dafür ein, dass Regenbogenfamilien und in der EU geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen/Lebenspartnerschaften  in  allen  Mitgliedsstaaten  mit  allen  Rechtsfolgen  anerkannt  werden.

Rechtsakte der EU, die gegen Diskriminierung aufgrund von Rassismus gelten, müssen künftig auch Homophobie und andere Diskriminierung umfassen. Wir werden für queere Verfolgte Asylverfahren überprüfen  (z. B.  Dolmetscher,  Beurteilung  der  Verfolgungswahrscheinlichkeit  bei  Rückkehr), Unterbringung sicherer machen und eine besondere Rechtsberatung einrichten. “

 

 

 

 
 
 

 

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